Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 28. November 2024 die Richtlinie zur Förderung der umweltfreundlichen Mobilität geändert und neugefasst.
Mit über 2.900 geförderten Fahrzeugen und einem Investitionsvolumen von knapp 870.000 Euro hat die Gemeinde einen großen und nachhaltigen Beitrag zur umweltfreundlichen Mobilität vor Ort geleistet. Aufgrund des deutlich spürbaren Rückgangs der Förderanträge und unter der Berücksichtigung der aktuellen Haushaltslage wurde das Förderprogramm nun in weiten Teilen überarbeitet.
Die Förderung umfasst nun ausschließlich neue und gebrauchte Lastenfahrräder, Elektrolastenfahrräder, drei- und vierrädrige alten- und behindertengerechte Fahrzeuge sowie Fahrradlastenanhänger und Fahrradkinderanhänger. Damit wollen wir weiterhin den Grundgedanken des Förderprogramms, einen finanziellen Anreiz für eine umweltfreundliche Mobilität im Ort, weiterhin insbesondere für Familien, Senioren und Menschen mit Beeinträchtigung, aufrechterhalten und so unseren Beitrag zum Klimaschutz leisten. Die neue Richtlinie ist zum 29. November 2024 in Kraft getreten.
Alle Altanträge, die vor dem 29. November 2024 gestellt worden sind (Eingang bei der Gemeinde), werden weiterhin nach der alten Richtlinie behandelt.
Die neue Richtlinie sowie den digitalen Antrag finden Sie auf der Webseite der Gemeinde in unserer Rubrik Bürgerservice unter dem Stichwort „Fahrrad“.