Ab dem 1. Mai 2025 gilt eine Änderung der Bioabfallverordnung. Der Fremdstoffanteil in den Biotonnen darf dann nur noch maximal 1 % betragen. Auch in Ismaning werden die Biotonnen dann stichprobenartig überprüft und bei einem Verstoß nicht geleert.
Was darf in die Biotonne?
Küchenabfälle
– Obst-, Salat-, Gemüseabfälle, Schalen von Südfrüchten
– Speisereste in haushaltsüblichen Mengen
– Brot und Gebäckreste
– verdorbene Lebensmittel auch Fisch, Fleisch, Wurst und Käse
– Kaffeefilter und Teebeutel aus Papier mit Inhalt
Gartenabfälle (größere Mengen bitte zum Wertstoffhof oder zu den Grüngutcontainern)
– Blumen ohne Erde
– Rasenschnitt (angetrocknet)
– Unkräuter, Moos, kranke Pflanzen
– Laub und Fallobst (in kleinen Mengen)
Einstreu von Nagetieren
Sonstiges (um überschüssige Feuchtigkeit aufzusaugen):
– Taschentücher und Handtücher aus Papier
– Zeitungspapier zum Einwickeln
Verzichten Sie bitte auf Plastiktüten und Tüten aus abbaubarem Kunststoff zum Sammeln. Diese Tüten können in der Vergärungsanlage nicht abgebaut werden.
Unseren Abfallflyer mit einer ausführlichen Trennliste erhalten Sie an der Gemeindeinformation oder unter https://ismaning.de/umwelt-energie/abfall/abfall-und-entsorgung-in-ismaning-von-a-bis-z/.
Für Schnitt- und Grüngut stehen Ihnen im Ort an verschiedenen Stellen Grüngutcontainer zur Entsorgung von haushaltsüblichen Mengen kostenfrei zur Verfügung.