

Immer mehr Kreuzungen in unserer Gemeinde werden durch Kreisverkehre ersetzt. Hier fließt der Verkehr rund um eine Mittelinsel, was den Verkehrsfluss verbessert und die Unfallgefahr reduziert – allerdings nur, wenn alle Verkehrsteilnehmenden die Regeln beachten.
Daher möchten wir Ihnen ein paar wichtige Sicherheitstipps mit auf den Weg geben:
– Die in der Grafik gezeigten Verkehrsschilder kennzeichnen Kreuzungspunkte als Kreisverkehr.
– Fehlt diese Kombination von Verkehrsschildern, handelt es sich nicht um einen Kreisverkehr. Damit gelten die allgemeinen Vorfahrtsrechte wie z. B. „Rechts vor Links“.
– Fahrzeuge, die sich schon im Kreisverkehr befinden, haben grundsätzlich Vorfahrt.
– Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist Blinken verboten, Radfahrer*innen geben beim Einbiegen kein Handzeichen.
– Die Mittelinsel ist im Regelfall tabu, darf also nicht befahren werden. Eine Ausnahme gilt für Fahrzeuge mit großem Wendekreis wie etwa LKW, Busse oder landwirtschaftliche Maschinen.
– Beim Verlassen des Kreisverkehrs ist Blinken Pflicht, Radfahrer*innen müssen bei der Ausfahrt ein Handzeichen geben.
– Viele Kreisverkehre haben spezielle Übergänge für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen, die quer über die Ein- und Ausfahrten führen. Hier ist besondere Vorsicht geboten, um niemanden zu gefährden.
Wir bitten freundlich um Beachtung und wünschen Ihnen allzeit gute Fahrt!