Immer mehr Rentnerinnen und Rentner sind inzwischen verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, da das zu versteuernde Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag überschreitet. Wussten Sie aber schon, dass die Rentendaten nicht mehr in die Steuererklärung eingetragen werden müssen? Die Deutsche Rentenversicherung übermittelt die notwendigen Daten automatisch an die Finanzverwaltung.
Die Eintragung ist jedoch sinnvoll, wenn man die Steuererklärung elektronisch abgibt und sich vorab das mögliche Ergebnis ausrechnen lassen möchte. Hierfür stellt die Deutsche Rentenversicherung auf Wunsch eine kostenlose Bescheinigung aus, die „Information über die Meldung an die Finanzverwaltung“. Den Rentenbeziehern, die diese schon einmal bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt haben, wird sie für das Kalenderjahr 2024 automatisch zugesandt. Soweit diese Bescheinigung erstmalig benötigt wird, kann sie im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de/Steuerbescheinigung angefordert werden.
Jahresmeldung
Wichtig für die spätere Rente: Jahresmeldung auf Richtigkeit prüfen und aufbewahren
Spätestens bis Ende Februar erhalten Beschäftigte von ihrem Arbeitgeber mit der Post eine Bescheinigung. Diese enthält die im Jahr 2024 an die Rentenversicherung abgegebene Jahresmeldung.
Diese Jahresmeldung beinhaltet Angaben zur Beschäftigungsdauer und zur Höhe des Verdienstes. Weil diese Daten für die spätere Rente sehr wichtig sind, sollten Versicherte sie immer auf Richtigkeit prüfen. Falsche Angaben können die spätere Rentenhöhe und mögliche Rentenansprüche negativ beeinflussen. So sollten Beschäftigte immer ihren Namen, die Versicherungsnummer, die Beschäftigungsdauer und den Bruttoverdienst abgleichen. Die Deutsche Rentenversicherung Bund empfiehlt, den Arbeitgeber über Fehler in der Jahresmeldung zu informieren und um eine Korrektur zu bitten. Um auch später einen Nachweis über gezahlte Rentenbeiträge bzw. bestehende Rentenansprüche zu haben, sollte die Jahresmeldung bis zum Renteneintritt aufbewahrt werden.
Hilfe bei Fragen zur Jahresmeldung gibt es bei den Mitarbeitenden der Deutschen Rentenversicherung unter der kostenlosen Service-Nummer 0800 1000 4800 sowie im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de.
Jetzt noch Versicherungslücken schließen
Die Frist zur rückwirkenden Zahlung freiwilliger Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2024 läuft am 31. März 2025 ab. Die freiwilligen Beiträge können für Versicherte beispielsweise wichtig sein, um Lücken im Versicherungskonto zu schließen oder die Wartezeit für eine Altersrente zu erfüllen. Außerdem kann mit ihnen der Rentenanspruch erhöht werden. Zu einem späteren Zeitpunkt ist die Nachzahlung von Beiträgen in der Regel nicht mehr möglich.
Freiwillige Beiträge können in Deutschland lebende Personen zahlen, die nicht versicherungspflichtig und mindestens 16 Jahre alt sind. Dies gilt auch für Deutsche, die im Ausland wohnen. Die monatliche Beitragshöhe für 2024 kann beliebig zwischen dem Mindestbeitrag von 103,42 Euro und dem Höchstbeitrag von 1.404,30 Euro gewählt werden.
Bei Fragen zum Thema Rente, wie z. B. Rentenantrag stellen, erhalten Sie gerne Unterstützung:
- Frau Abelshauser (A-D) (Hillebrandhof) unter 089 96998281 (Mo – Do)
- Frau Ismair (E-K) 089 960900-108 (Mo – Do)
- Frau Jurisic (L-Z) 089 960900-121