
In der Zeit vom 1. März bis 30. September ist ein Radikalschnitt von Hecken – auch im eigenen Garten – gesetzlich verboten (§ 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz; Art. 16 BayNatSchG). Diese Regelung dient dem Schutz der Tierwelt, insbesondere um Vögel während der Hauptbrutzeit nicht zu stören.
Obwohl viele Hecken vor dem 1. März regelkonform zurückgeschnitten werden, bleibt das Schnittgut häufig in größeren Haufen liegen. Diese Lagerplätze werden oft schnell zur Heimat für Vögel und andere Kleintiere. Wird das Material später abtransportiert oder vor Ort zerkleinert, bleibt den dort angesiedelten Tieren meist keine Fluchtmöglichkeit.
Um Tiere und Insekten zu schützen, bitten wir Sie, Schnittgut möglichst umgehend zu entsorgen. Die Gemeinde Ismaning unterstützt Sie dabei: Im gesamten Ortsgebiet stehen kostenfreie Grüngutcontainer für haushaltsübliche Mengen (bis 1 Kubikmeter) bereit.
Vielen Dank für Ihren Beitrag.
Die Buttons zum Teilen auf dieser Seite sind so eingebunden, dass zunächst keine personenbezogenen Daten an die Anbieter der einzelnen sozialen Netzwerke weitergegeben werden, wenn Sie unsere Webseite besuchen. Wenn Sie einen der Buttons anklicken, werden Sie durch einen Hyperlink zum Anbieter des ausgewählten sozialen Netzwerks weiterleitet. Sie verlassen dann unsere Website. Erst ab diesem Zeitpunkt können Daten an den Diensteanbieter übertragen und dort gespeichert werden. Umfang und Art der Verarbeitung entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen der entsprechenden Anbieter. Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass die Gemeinde Ismaning keine Kenntnis vom Inhalt der übermittelten Daten sowie deren Nutzung durch den jeweiligen Anbieter erhält. Verantwortlich ist allein der Betreiber des sozialen Netzwerks, zu dem Sie über den Hyperlink wechseln. Aktuell nutzt die Gemeinde Ismaning ausschließlich die Like-Buttons der Diensteanbieter Twitter, Facebook, Whatsapp, Linkedin und Xing.