25. Änderung Flächennutzungsplans – Sondergebiete „Freiflächen-Photovoltaikanlagen“ im Bereich der BR-Senderanlage

Das Gremium hat den Entwurf der Flächennutzungsplanänderung unter den neu gefassten Abwägungen der eingegangenen Stellungnahmen gebilligt und alle Beschlüsse einstimmig gefasst. Nächster Verfahrensschritt ist die Einarbeitung der Abwägungsbeschlüsse sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentliche Belange.

Bau einer Direct Air Capture-Anlage (DAC-Anlage) in der Rote-Kreuz-Straße

In der Rote-Kreuz-Straße soll eine Direct Air Capture-Anlage (DAC-Anlage) zur direkten Abtrennung des klimaschädlichen CO2 aus der Luft gebaut werden. Nachdem alle Festsetzungen des Bebauungsplans eingehalten werden, hat der Ausschuss dem Bauantrag zugestimmt.

Erweiterung des Wohnraumes im Obergeschoss auf einem bestehenden Flachdach in der Reisingerstraße

In der Reisingerstraße wurde eine Erweiterung des Wohnraumes im Obergeschoss auf einem bestehenden Flachdach beantragt. Dem Bauvorhaben konnte das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden – verbunden mit Voraussetzungen und Befreiungen vom Bebauungsplan.

Neubau einer Garage in der Bergstraße

Dem Antrag für eine neue Garage als Ersatz mit Nebengebäude für Gartengeräte in der Bergstraße konnte das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.

Erweiterung eines bestehenden Kaltlagers in der Osterfeldstraße

In der Osterfeldstraße soll ein bestehendes Kaltlager erweitert werden. Der Ausschuss hat das gemeindliche Einvernehmen mit Befreiungen erklärt. 

Unterkellerung der Küche im Erdgeschoss in der Mitterfeldstraße

In der Mitterfeldstraße ist die Unterkellerung der Küche im Erdgeschoss geplant. Die Gemeinde konnte unter der Voraussetzung, dass die geplante Abgrabung die Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung einhält, ihr Einvernehmen erklären. Die notwendige Befreiung konnte ebenfalls in Aussicht gestellt werden.

Umnutzung einer Wohnung und Büroräume in gewerbliches Wohnen in der Rote-Kreuz-Straße

In der Rote-Kreuz Straße ist geplant, den bisherigen Bestand einer Wohnung und von Büroräumen in gewerbliches Wohnen umzunutzen. Unter der Voraussetzung, dass der Verwaltung eine korrekte Stellplatzberechnung vorgelegt wird, wurde dem Antrag zugestimmt.

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