Ein bedeutender Schritt für das bürgerschaftliche Engagement in Ismaning: Die Regierung von Oberbayern hat die Bürgerstiftung Ismaning mit Urkunde vom 12. Dezember 2024 als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts anerkannt. Damit kann die bisher als Treuhandstiftung der Gemeinde geführte Stiftung nun offiziell in eigener Rechtspersönlichkeit ihre Arbeit aufnehmen.
Die Geschäfte der Stiftung werden vom Stiftungsvorstand geführt, der die Stiftung auch nach außen vertritt. Diesem Gremium gehören an: Dr. Alexander Greulich (Vorsitzender), Michael Sedlmair (stellvertretender Vorsitzender), Christa Scharl
Als weiteres Organ der Stiftung agiert der Stiftungsrat. Er entscheidet in grundsätzlichen Angelegenheiten, berät den Vorstand und überwacht dessen Arbeit. Zum Stiftungsrat gehören: Christian Freund, Leiter der Abteilung Bildung und Soziales, Andrea Mahner, Beauftragte für Menschen mit Behinderung der Gemeinde Ismaning, Christian Hilz, Vertreter der örtlichen VR-Bank
Nächste Schritte
In einer gemeinsamen Sitzung der Stiftungsgremien werden Mitte März insbesondere die Mittelverwendung für das Jahr 2025 sowie erste Projekte der Stiftung besprochen. Die geplanten Maßnahmen sollen gezielt dort ansetzen, wo in der Gemeinde Bedarfe bestehen und die Bürgerschaft profitieren kann.
Der Stiftungszweck
Die Bürgerstiftung Ismaning verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO). Zu den zentralen Aufgaben gehören die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, die Unterstützung der Jugend- und Altenhilfe, die Hilfe für Menschen mit Behinderung, der Schutz der Natur und Umwelt und die Stärkung des Völkerverständigungsgedankens.
Mit der nun erfolgten Anerkennung als rechtsfähige Stiftung ist der Grundstein für eine nachhaltige und bürgernahe Förderung in Ismaning gelegt. Die Bürgerinnen und Bürger können sich auf Projekte freuen, die das Miteinander in der Gemeinde bereichern und unterstützen werden.