Erinnerung an den 23. Mai 1949: Verkündung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland

Das deutsche Grundgesetz, die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, feiert am 23. Mai 2025 seinen 76. Jahrestag.

Mit dem Ende des Zweiten Weltkrieges konnte sich Deutschland unter dem Einfluss der Siegermächte zu einem demokratischen und auf Menschenrechten beruhenden Staat neu ordnen. Zu diesem Zweck tagte in Bonn für insgesamt neun Monate der Parlamentarische Rat unter dem Vorsitz seines Präsidenten Konrad Adenauer und verabschiedete am 23. Mai 1949 das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Mit seinem Inkrafttreten wurde zeitgleich die BRD gegründet.

In der sowjetischen Besatzungszone leitete der Dritte Deutsche Volkskongress am 29. und 30. Mai, sechs Tage nach Verkündung des Grundgesetzes in der BRD, die Verabschiedung einer Verfassung für den Osten Deutschlands ein und damit die Gründung der DDR. Sie wurde am 7. Oktober 1949 vollzogen.

Mit der Wiedervereinigung Deutschlands am 3. Oktober 1990 wurde das Grundgesetz der BRD zu einer gemeinsamen Verfassung, die seither für alle 16 Bundesländer Gültigkeit hat.

In den 146 Artikeln des Grundgesetzes, die im Rang über allen anderen deutschen Rechtsnormen stehen, sind die grundlegenden staatlichen System- und Wertentscheidungen unseres Landes festgelegt. Wir alle nutzen täglich die Freiheiten, die uns das Grundgesetz schenkt. Das Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit, die Meinungs-, Presse- und Versammlungsfreiheit, die Glaubensfreiheit, die Freizügigkeit, die Freiheit der Berufsausübung sowie das Recht auf Eigentum sind nur einige Beispiele. Alle diese Rechte sind die elementaren Grundlagen einer freiheitlich-demokratischen Verfassung.

Aufgrund seiner historischen und gegenwärtigen Bedeutung wird die Geburtsstunde unserer Verfassung jedes Jahr am 23. Mai gefeiert. Dazu werden deutschlandweit, so auch in Ismaning, die öffentlichen Gebäude beflaggt.

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