Innerhalb des verkehrsberuhigten Bereichs im Hennigweg werden regelmäßig Fahrzeuge in der Verschwenkungsfläche abgestellt, die nicht als Parkfläche ausgewiesen ist. Diese Fläche ist gepflastert und vermittelt dadurch möglicherweise den Eindruck, dass dort geparkt werden darf.
Tatsächlich handelt es sich hierbei jedoch nicht um eine vorgesehene Parkfläche. Durch das regelmäßige Parken wird das ungehinderte Durchkommen von Einsatzfahrzeugen – insbesondere der Feuerwehr – erheblich beeinträchtigt bzw. in Teilen sogar unmöglich gemacht.
Um die jederzeitige Erreichbarkeit der anliegenden Grundstücke durch Rettungs- und Feuerwehrfahrzeuge sicherzustellen, wird in diesem Bereich ein absolutes Haltverbot (Zeichen 283 StVO) angeordnet und entsprechend beschildert.
Die Gemeinde bittet alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer um Beachtung der neuen Regelung.
Ihre Gemeinde Ismaning
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