Die Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen in Bayern e. V. (AGFK Bayern) wirbt aktuell mit ihrer Kampagne „Miteinander im Verkehr“ für mehr Verständnis füreinander, für Perspektivenwechsel, mehr Dialog und Blickkontakt im Straßenverkehr, um möglichst viele Gefahrensituationen zu vermeiden.

Gerade jetzt, während der Hochsaison für Radfahrende, entstehen vermehrt Konfliktsituationen mit anderen Verkehrsteilnehmenden. Treffen verschiedene Fortbewegungsformen wie Kfz-Verkehr, Radverkehr und Zufußgehen aufeinander, kann es zum Teil heiß hergehen, vor allem dann, wenn jeder auf sein Recht besteht, sich bedrängt oder nicht wahrgenommen fühlt. Gefährliche Situationen entstehen mitunter auch durch Fehlverhalten aufgrund fehlender Regelkenntnis. Hier hilft die Kampagne der AGFK insoweit weiter, dass sie bestimmte Verkehrsregeln anschaulich darstellt und verständlich beschreibt.

Die Gemeinde Ismaning, als Mitglied der AGFK stellt Ihnen die drei Themen: „Abstand beim Überholen von Radfahrenden“, „Freihalten von Geh- und Radwegen“ und „Radfahren auf gemeinsamen Geh- und Radwegen“ vor. Dieser Beitrag widmet sich dem ersten Thema.

Abstand beim Überholen von Radfahrenden

Autofahrende müssen bei Überholvorgängen von Radfahrenden einen gesetzlich festgelegten Sicherheitsabstand einhalten:

  • innerorts mindestens 1,50 m Abstand
  • außerorts mindestens 2,00 m Abstand

Die Sicherheitsabstände gelten auch bei Radfahrenden auf markierten Radfahrstreifen oder Schutzstreifen.

Radfahrer dürfen in folgenden Situationen rechts an Autos vorbeifahren:

  • Stehen mehrere Fahrzeuge hintereinander (z. B. vor einer roten Ampel) dürfen Radfahrende rechts vorbeifahren. Es gilt besondere Vorsicht, gemäßigte Geschwindigkeit und genügend Abstand

Weiterführende Informationen sowie den vollständigen Kampagnen-Flyer finden Sie auf der Webseite der AGFK Bayern.

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