Die Kampagne „Miteinander im Verkehr“ der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen in Bayern e. V. (AGFK Bayern) wirbt für ein gegenseitiges Verständnis und für mehr Dialog im Straßenverkehr, für einen Perspektivenwechsel der einzelnen Verkehrsteilnehmer, für Rücksichtnahme sowie für den Wissenserwerb der aktuell geltenden Verkehrsregelungen zur Vermeidung von Gefahrensituationen.
Da gefährliche Situationen mitunter durch Fehlverhalten aufgrund mangelnder Regelkenntnis entstehen, informiert die Kampagne in insgesamt drei Themengebieten zu bestimmten Verkehrsregeln. Die Gemeinde Ismaning, als Mitglied es AGFKs, stellt Ihnen einige der Grafiken dazu vor. In diesem Beitrag geht es um „Radfahren auf gemeinsamen Wegen“.

Radwege und Benutzungspflichten
• Grundsätzlich dürfen Radfahrende wählen, ob sie die Fahrbahn- oder Radverkehrsanlagen nutzen.
• Nur wenn ein Radweg oder Radfahrstreifen mit einem der folgenden Schilder versehen ist, muss er benutzt werden.

Öffnung von Einbahnstraßen
• Radfahrende dürfen dann in Einbahnstraßen gegen die Einbahnrichtung fahren, wenn sie mit folgenden Verkehrszeichen beschildert sind:

ACHTUNG: Nicht immer ist eine Öffnung der Einbahnstraßen für Radfahrer sinnvoll und sicher. In Ismaning betrifft dies beispielsweise die Steinheilstraße. Sie ist mit Absicht nicht für den entgegenkommenden Radverkehr geöffnet, da sie eine direkte Verbindung für die Feuerwehr in Richtung Ortsmitte ist. Rückt die Feuerwehr im Notfall aus, würden sich Radfahrer und Einsatzfahrzeug gegenseitig behindern.

Linksabbiegen von Radfahrenden
• Radfahrende dürfen selbst entscheiden, ob sie als Linksabbieger direkt oder indirekt abbiegen wollen.
• Für das direkte Linksabbiegen dürfen Radfahrende vorzeitig vorhandene Radverkehrsanlagen verlassen, um sich in den Kfz-Verkehr einzufädeln und in der Fahrbahnmitte oder auf dem Linksabbiegestreifen einzuordnen.

Fahrradstraße und Fahrradzone
• Sie sind dem Radverkehr vorbehalten.
• Der Kfz-Verkehr ist nur mit folgendem Zusatzschild zulässig.

• Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h für alle.
• Radfahrende dürfen nebeneinander fahren.
• Das Rechtsfahrgebot ist weiterhin gültig.

Schutzstreifen (gestrichelte Linie)
• Das Parken und Halten von Fahrzeugen ist in diesem Bereich verboten.
• Der Kfz-Verkehr darf die gestrichelte Linie nur in Ausnahmen befahren (z.B. bei sich begegnenden Bussen). Der Sicherheitsabstand zum Radfahrer muss allerdings immer gewährt werden (1,5 m innerorts; 2 m außerorts).

Radfahrstreifen (durchgezogene Linie)
• Sie sind für Radfahrende benutzungspflichtig.
• Das Parken und Halten von Fahrzeugen ist in diesem Bereich verboten.
• Das Befahren durch den Kfz-Verkehr ist hier nicht erlaubt, außer um Parkplätze oder Grundstückszufahrten, die dahinter liegen, zu erreichen.

Wissenswertes über (S-)Pedelecs
• Pedelecs mit einer Maximalgeschwindigkeit von 25 km/h sind Fahrrädern rechtlich gleichgestellt.
• S-Pedelecs mit einer Maximalgeschwindigkeit von 45 km/h benötigen ein Versicherungskennzeichen.
• Für S-Pedelec-Fahrer gilt eine Helmpflicht. Sie dürfen keine Radwege sowie für Radfahrende geöffnete Einbahnstraßen benutzen.

Mehr Miteinander auf Ismanings Straßen
Auch wenn es nicht immer leicht ist: der Verkehrsraum muss geteilt werden. Deshalb ist gegenseitige Rücksichtnahme Voraussetzung für Sicherheit. Wer sich einen Moment Zeit nimmt, einen Schritt zur Seite geht oder freundlich signalisiert, dass er den anderen gesehen hat, trägt aktiv zu einem sicheren Miteinander bei. Bitte nehmen Sie Rücksicht und bringen Sie gegenseitiges Verständnis füreinander auf.

Weiterführende Informationen sowie den vollständigen Kampagnen-Flyer finden Sie auf der Webseite der AGFK Bayern: agfk-bayern.de (externe Webseite).

Ihre Gemeinde Ismaning

 

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