Transparenz, Sachlichkeit und ein offener Dialog sind der Gemeinde Ismaning ein großes Anliegen – gerade bei einem Thema, das viele Menschen bewegt. Umso wichtiger ist es, einige der in dem Flugblatt einer Bürgerinitiative vom 15. April 2025 genannten Aussagen richtigzustellen und den tatsächlichen Sachverhalt in den Mittelpunkt zu rücken.
Standortentscheidung
Die Entscheidung für die Nutzung des Gebäudes in der Max-von-Eyth-Straße als Übergangswohnheim wurde nicht von der Gemeinde Ismaning oder dem Landkreis München getroffen. Zuständig ist die Regierung von Oberbayern. Diese nahm das Angebot des Eigentümers an, die Immobilie für die vorübergehende Unterbringung von Geflüchteten mit Bleiberecht zu nutzen. Im Anschluss stellte der Eigentümer den Antrag auf Nutzungsänderung.
Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Ismaning genehmigte binnen gesetzlicher Frist diesen Antrag im September 2024, weil alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt waren. Eine Ablehnung wäre rechtswidrig gewesen. Diese Entscheidung wurde in öffentlicher Sitzung getroffen.
Bei der Standortsuche in Unterschleißheim ging es nicht um ein Übergangswohnheim.
Was ist ein Übergangswohnheim?
Ein Übergangswohnheim ist keine Asylbewerberunterkunft. Es ist eine staatliche Einrichtung für Menschen mit anerkanntem Bleiberecht. Alle Bewohnerinnen und Bewohner verfügen vom ersten Tag an über ein gesichertes Aufenthaltsrecht in Deutschland und können auch sofort eine Arbeit aufnehmen. Bis sie privat Wohnraum bezogen haben (was ihnen jederzeit erlaubt ist), sind diese Personen in staatlichen Unterkünften (Übergangswohnheimen) unterzubringen.
In Übergangswohnheimen werden demnach ausschließlich Personen untergebracht, die legal über humanitäre oder politische Aufnahmeprogramme des Bundes einreisen, wie beispielsweise Spätaussiedler jüdischen Glaubens oder mit deutschen Wurzeln aus Staaten der ehemaligen UdSSR und ehemalige afghanische Ortskräfte, die mitunter jahrelang an der Seite Deutschlands und seiner Bündnispartner standen.
Wie viele Personen finden Platz?
Bis zu 190 Geflüchtete werden in diesem Übergangswohnheim einen sicheren Zufluchtsort erhalten. Wenngleich die Baugenehmigung Plätze für bis zu 240 Personen vorsieht; die Regierung von Oberbayern hat eine Belegung mit maximal 190 Personen zugesichert.
Für die Gemeinde Ismaning entstehen keine Kosten.
Baurechtliche Grundlagen – Wohnraum im Gewerbegebiet
Die rechtliche Grundlage für das Übergangswohnheim bildet § 246 Abs. 10 Baugesetzbuch. Diese Sonderregelung erlaubt es vorübergehend, Geflüchtete auch in Gewerbegebieten unterzubringen, aber nur dann, wenn der Bebauungsplan dies ausnahmsweise für soziale Zwecke zulässt. Für die Max-von-Eyth-Straße trifft das zu.
Ein dauerhafter Wohnraum, etwa für Einheimische, ist im Gewerbegebiet aus rechtlichen und immissionsschutzrechtlichen Gründen nicht zulässig. Gewerbegebiete dienen dem Arbeiten, nicht dem Wohnen – das gilt für alle gleichermaßen.
Dialog und Information
Bereits in der Bürgerversammlung am 6. Januar 2025 hat Bürgermeister Dr. Alexander Greulich ausführlich über die Planungen informiert. Pressemitteilungen wurden in Print- und Digitalmedien veröffentlicht. Die Gemeinde Ismaning wird über alle relevanten Entwicklungen informieren – insbesondere, sobald ein konkreter Einzugstermin feststeht. Die Belegung der Unterkunft wird schrittweise erfolgen.
Integration gelingt gemeinsam
Viele Ismaningerinnen und Ismaninger setzen sich ehrenamtlich für Geflüchtete ein – mit Herz, Verstand und Tatkraft. Diese Unterstützung ist ein wichtiger Baustein für Integration und ein starkes Zeichen für Menschlichkeit. Allen, die sich engagieren, danken wir von Herzen.
Ihr Ansprechpartner
Für Fragen rund um das Übergangswohnheim steht Ihnen Frau Andrea Mahner gerne zur Verfügung: E-Mail: amahner@ismaning.de; Telefon: 089 960900-209.
Fazit: Gemeinsam weitergehen
Wir nehmen Sorgen ernst, aber wir möchten sie mit Fakten beantworten. Lassen Sie uns gemeinsam Verantwortung übernehmen – für ein friedliches und respektvolles Miteinander in Ismaning. Denn unsere Gemeinde lebt von Offenheit, Zusammenhalt und dem Blick nach vorn.