Wer am Sonntag, 8. März 2026, am Tag der Kommunalwahlen nicht persönlich zwischen 8.00 und 18.00 Uhr im Wahllokal wählen kann, hat die Möglichkeit, per Briefwahl abzustimmen.

Die Wahlbenachrichtigungskarten wurden an alle Wahlberechtigten versandt.

Beantragung der Briefwahlunterlagen

Alle Ismaninger Bürgerinnen und Bürger, die eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, können die Briefwahlunterlagen beim Wahlamt Ismaning beantragen. Dafür stehen drei Wege zur Verfügung:

 Persönlich im Wahlamt Ismaning

Gegen Vorlage der Wahlbenachrichtigung sowie eines gültigen Personalausweises (für ausländische Unionsbürgerinnen und -bürger: Reisepass) können die Unterlagen ab Montag, 16. Februar 2026, während der Öffnungszeiten im Wahlamt Ismaning (Kutscherbau, Erdgeschoss, Schloßstraße 4) abgeholt werden.

Per Post

Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins. Dieser ist auszufüllen und an das Wahlamt Ismaning zurückzusenden. Bitte berücksichtigen Sie die Postlaufzeiten. Alternativ können die Wahlbriefe in die gekennzeichneten BRIEFWAHL-Briefkästen am Rathaus oder Kutscherbau (Schloßstraße 2 und 4) eingeworfen werden.

Online

Die Online-Beantragung ist bis zum 4. März 2026, 12.00 Uhr, über das Bürgerservice-Portal der Gemeinde Ismaning möglich.

https://www.buergerservice-portal.de/bayern/ismaning/bsp_ewo_briefwahl#/

Wichtige Hinweise

Wer für eine andere Person Briefwahlunterlagen beantragen möchte, benötigt eine schriftliche Vollmacht (Vordruck auf der Wahlbenachrichtigung).

Anträge werden bis Freitag, 6. März 2026, 15.00 Uhr, entgegengenommen. Nur bei plötzlicher Erkrankung ist eine Beantragung am Wahltag bis 15.00 Uhr möglich.

Die Wahlbriefe müssen spätestens bis 18.00 Uhr am Wahltag im Wahlamt Ismaning eingehen. Später eingehende Wahlbriefe können nicht mehr berücksichtigt werden.

Ihre Gemeinde Ismaning

 

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