Bebauungsplan 99 b – Erweiterung des Sportparks
Der Bau- und Umweltausschuss befasste sich mit der ersten Änderung des Bebauungsplans Nr. 99 b im östlichen Bereich des Sportparks. Ziel der Planung ist es, das notwendige Baurecht für die Wiedererrichtung des Burschenstadls nach dem Brandereignis zu schaffen. Im Zuge der nächsten Beteiligung der Öffentlichkeit wird auch ein Umweltbericht als eigenständiger Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan ausgelegt.
Bebauungsplan Nr. 152 – nördlich der Hirtgrasstraße
Mit dem Bebauungsplan werden entlang der Hirtgrasstraße zusätzliche Bauräume für eine Nachverdichtung mit Wohnbebauung geschaffen. Gleichzeitig wird die ursprüngliche Festsetzung eines „Kleingewerbegebiets“ in ein „Mischgebiet“ geändert. Aufgrund wesentlicher Anpassungen erfolgt eine erneute verkürzte Auslegung.
Neubau eines Einfamilienhauses Am Ring
Am Ring planen die Eigentümer den Neubau eines Einfamilienhauses mit Souterrainwohnung, Carport, Stellplätzen sowie einem Geräte- und Gartenhaus. Das Gremium stellte das gemeindliche Einvernehmen unter mehreren Auflagen und mit entsprechenden Befreiungen in Aussicht.
Neubau eines Einfamilienhauses in der Hauptstraße
Für ein geplantes Einfamilienhaus in der Hauptstraße konnte das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt werden. Ausschlaggebend waren insbesondere offene Fragen zur Erschließung sowie zu den Abstandsflächen.
Garage mit Unterkellerung im Walderdorffring
Der Antrag auf Errichtung einer Garage mit Unterkellerung im Walderdorffring fand keine Zustimmung. Die dafür notwendige Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans – insbesondere für einen Keller außerhalb der Baugrenze – konnte nicht in Aussicht gestellt werden.
Umnutzung von Lagerflächen Am Lenzenfleck
In einem Gebäude Am Lenzenfleck sollen bisherige Lagerflächen im Erd- und Obergeschoss künftig für Fertig- und Feinmontage genutzt werden. Da diese Nutzung im Gewerbegebiet zulässig ist, erteilte der Ausschuss das gemeindliche Einvernehmen.
Umnutzung der Räumlichkeiten in der Fraunhoferstraße
Auch in der Fraunhoferstraße ist eine teilweise Umnutzung eines Bestandsgebäudes vorgesehen. Unter der Voraussetzung, dass der Verwaltung eine korrekte Stellplatzberechnung vorgelegt wird, stimmte der Ausschuss dem Vorhaben zu.