Kommunale Wärmeplanung
Der Gemeinderat nahm den kommunalen Wärmeplan in der Fassung vom 26. Februar 2026 gemäß §§ 13 ff. Wärmeplanungsgesetz (WPG) zur Kenntnis. Dabei wurden Bestandsanalyse, Potenzialanalyse und Szenarienentwicklung gebilligt. Die Gebiete „Ismaning“ und „AGROB Medienpark“ wurden als voraussichtliche Wärmenetzgebiete festgelegt. Der Ortsteil Fischerhäuser und das Moos sind als Eignungsgebiet für eine dezentrale Versorgung festgelegt. Der Wärmeplan wird zeitnah veröffentlicht werden.
Geothermie Ismaning – Bürgschaft für Wärmeversorgung
Der Gemeinderat stimmte der Übernahme einer modifizierten Ausfallbürgschaft für die Wärmeversorgung Ismaning GmbH & Co. KG in Höhe von 4,8 Mio. Euro zu. Dies entspricht 80 % des Darlehens über insgesamt 6 Mio. Euro.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 171 – Freiflächen-Photovoltaikanlagen bei der BR-Senderanlage
Die SWM Services GmbH beantragte die Zusammenführung von vier separaten Bebauungsplänen für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf insgesamt 42,9 Hektar im Bereich der Senderanlage Ismaning des Bayerischen Rundfunks.
Der Gemeinderat beschloss die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan. Die bisherigen Beschlüsse für die Teilflächen Nordwest, Nordost, Südwest und Südost wurden aufgehoben. Die Vorhabenträgerin verpflichtet sich, alle Erschließungsmaßnahmen eigenständig zu planen und die Kosten zu tragen. Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wird nach Vorlage des Vorentwurfs erfolgen.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 172 – Umspannwerk mit Batteriespeicher
Zur Realisierung eines Umspannwerks mit Batteriespeicher bei der BR-Senderanlage soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden. Der Gemeinderat beschloss die Aufstellung einschließlich Vorhaben- und Erschließungsplan. Die Umweltprüfung nach § 2a BauGB wird im Umweltbericht als Teil der Begründung dargestellt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange erfolgt nach Vorlage des Vorentwurfs.
Bebauungsplan Nr. 177 – Aufhebung Bebauungsplan Nr. 3 zwischen Mühlhauser Weg und Mühlenstraße
Der Bebauungsplan Nr. 177 beinhaltet die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 3 zwischen Mühlhauser Weg und Mühlenstraße, der nach öffentlicher Auslegung und Stellungnahmen der Behörden geprüft wurde. Wesentliche Punkte der Abwägung betrafen Baugrenzen, Pflanzgebote und Ersatzpflanzungen. Der Gemeinderat beschloss, die Stellungnahmen teilweise zu berücksichtigen, die Begründung um erläuternde Abbildungen zu ergänzen und den Bebauungsplan Nr. 177 als Satzung zu beschließen.
Bauanträge
- Für die Errichtung eines Fermenters, eines Gärrestelagers mit Tragluftdach und eines BHKW-Containers für eine landwirtschaftliche Biogasanlage südlich der Mayerbacherstraße wurde das gemeindliche Einvernehmen unter den Voraussetzungen erteilt, dass eine Privilegierung nach dem Baugesetzbuch vorliegt, nur Reststoffe aus dem privilegierten landwirtschaftlichen Betrieb sowie organische Reststoffe aus dem angrenzenden Betrieb eingebracht werden und keine Geruchsbelästigung entsteht.
- Für die Errichtung einer Kleinkompostieranlage an der Mayerbacherstraße wurde das Einvernehmen erteilt, vorbehaltlich der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit im Außenbereich.
- Dem Einbau einzelner Wohnräume und einer zusätzlichen Wohnung im Dachraum eines Mehrfamilienhauses in der Senderstraße 30 wurde zugestimmt.
Vergaben
- Erweiterung Gymnasium: Löschwasserversorgung zu brutto Euro 129.599,03 (Bekanntgabe einer Eilhandlung) und Trockenbauarbeiten zu brutto Euro 5.301,69 (Nachtrag).
- Gymnasium Ismaning: Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung zu brutto Euro 178.592,34.
- Reinigung Schmutzwasserkanäle und -schächte zu brutto Euro 102.099,62.
- Erneuerung Wasserleitungen Kirchenstraße und Flurstraße zu netto Euro 398.823,25.
Bürgeranfrage – Entschlammung Ismaninger Eisweiher
Nach einer Anfrage in der Bürgerversammlung hat die Verwaltung eine Entschlammung des Eisweihers geprüft: eine vollständige Entschlammung würde das Ökosystem stark beeinträchtigen und hohe Kosten verursachen. Der Gemeinderat hat einer partiellen Entschlammung am Westufer zugestimmt, insbesondere um diese Badebereiche zu verbessern. Die Maßnahme setzt eine artenschutzrechtliche Genehmigung und Abstimmung mit Fachstellen voraus. Geplant ist eine Umsetzung im Oktober/November 2026.