
Im gesamten Gemeindegebiet stehen Ihnen sieben Grüngutcontainer zur Verfügung, um Grün- und Schnittgut in haushaltsüblichen Mengen (max. 1 m³) kostenfrei zu entsorgen.
Aus aktuellem Anlass möchten wir alle Nutzerinnen und Nutzer bitten, die Container nicht mit Grüngut zu überladen noch sie zum Beladen zu öffnen. Überfüllte Container erschweren die Leerung, beeinträchtigen einen reibungslosen Ablauf und können dazu führen, dass die Entsorgung für alle verzögert wird. Nur wenn sich alle an die vorgegebenen Mengen halten, können wir diesen Service dauerhaft und zuverlässig angeboten werden.
Keine Sorge: Die Container werden regelmäßig geleert. Es ist also nicht notwendig, überfüllte Container gesondert zu melden.
Bitte beachten Sie außerdem:
In der Zeit vom 1. März bis 30. September ist ein Radikalschnitt von Hecken gesetzlich verboten (§ 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz; Art. 16 BayNatSchG). Diese Regelung dient dem Schutz der Tierwelt, insbesondere dem Schutz der Vögel während der Hauptbrutzeit.