Veterinäramt ruft Geflügelbesitzer dazu auf, Impfpflicht einzuhalten und Biosicherheitsmaßnahmen zu ergreifen

Der Landkreis München informiert:
Aufgrund aktueller Krankheitsausbrüche der Newcastle Disease (ND) im benachbarten Landkreis Erding sowie weiterer Verdachtsfälle ruft das Veterinäramt des Landratsamts München alle Geflügelbesitzer, insbesondere auch Kleinst- und Hobbyhalter, zur strikten Einhaltung der gesetzlichen Impfpflicht und gerade in der aktuellen Situation zur Beachtung aller Biosicherheitsmaßnahmen auf.

Die Newcastle Disease, auch als „Atypische Geflügelpest“ bekannt, ist eine hochansteckende und anzeigepflichtige Viruserkrankung. Da das Virus über Wildvögel, Personen oder kontaminiertes Futter leicht verschleppt werden kann, stellt die aktuelle Lage im Nachbarlandkreis ein direktes Risiko auch für Geflügelhalter im Landkreis München dar.

Gesetzliche Impfpflicht für Geflügel

In Deutschland schreibt die Geflügelpest-Verordnung vor, dass alle Besitzer von Hühnern oder Truthühnern ihre Tiere regelmäßig gegen Newcastle Disease impfen lassen müssen. Ausnahmen hiervon gibt es nicht. Auch Personen, die etwa nur einzelne Tiere im Garten halten, sind von der Impfpflicht für ihre Tiere betroffen.

Was Tierhalter jetzt tun müssen

Besitzer von Geflügel sollten unbedingt den Impfstatus ihrer Tiere prüfen und sicherstellen, dass diese über einen lückenlosen Impfschutz verfügen. Darüber hinaus muss jeder Geflügelbestand beim zuständigen Veterinäramt sowie bei der Tierseuchenkasse gemeldet sein.

Die Impfung erfolgt in der Regel über das Trinkwasser oder per Injektion durch einen Tierarzt. Die Impfung schützt nicht nur das Einzeltier vor einem qualvollen Krankheitsverlauf, sondern verhindert im Ernstfall auch die umfassende Keulung von Beständen in der gesamten Region. Im betroffenen Nachbarlandkreis mussten bereits über 100.000 Hühner getötet werden. Die gesetzlich vorgeschrieben Maßnahmen unterscheiden im Seuchenfall nicht zwischen Groß- und Klein- und Kleinsthaltungen. Verstöße gegen die Impfpflicht können mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden.

Geflügelhalter können zudem aktiv dazu beitragen, dass sich die Viruserkrankung nicht weiter ausbreitet, indem sie den Kontakt zwischen den eigenen Tieren und Wildvögeln minimieren. Fremde Personen dürfen die Stallungen und Haltungen derzeit nicht betreten.

Bei plötzlichen Todesfällen unter den gehaltenen Tieren, Atemwegsproblemen oder einem starken Rückgang der Legeleistung ist umgehend ein Tierarzt zu Rate zu ziehen.

Geflügelbesitzer, die Fragen zu den bei ihren Tieren erforderlichen Impfungen bzw. deren Impfstatus haben, können sich an ihren praktischen Tierarzt oder das Veterinäramt wenden.

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