Die Regierung von Oberbayern nimmt das Übergangswohnheim in der Max-von-Eyth-Straße 3 in Betrieb
Die Regierung von Oberbayern hat das Gebäude in der Max-von-Eyth-Straße zur Nutzung als Übergangswohnheim seit längerem angemietet. In diesen Tagen sind die ersten Bewohnerinnen und Bewohner eingezogen. Die Belegung ist mit derzeit bis zu 130 Personen vorgesehen. Die maximale Belegungszahl liegt bei 190 Personen.
In einem Übergangswohnheim finden Menschen Aufnahme, die bereits einen gesicherten Aufenthaltsstatus in Deutschland haben, keine Asylsuchenden. Alle künftigen Bewohnerinnen und Bewohner der Einrichtung haben – anders als Asylbewerber – ein gesichertes Aufenthaltsrecht und einen uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt. Sobald die Untergebrachten eine eigene Wohnung gefunden haben, können Sie die Einrichtung wieder verlassen.
Verantwortlich für Betrieb und Unterhalt ist die Regierung von Oberbayern.
Eine Mitteilung der Pressestelle der Regierung von Oberbayern zur Inbetriebnahme des Übergangswohnheims wird erwartet.