In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zurzeit werden daher in allen Gemeinden Bayerns Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffen-Wahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.

Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung.

Sie haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben oder eine andere geeignete Person vorzuschlagen.

Sie können Ihre Vorschläge bis spätestens Donnerstag, 30. März 2023, schriftlich an uns richten oder persönlich im Rathaus, Zimmer 1.2 / I. Stock abgeben. Hier ist auch ein fest vorgeschriebener Bewerbungsbogen sowie ein Merkblatt zur Schöffenwahl erhältlich.

Für etwaige telefonische Auskünfte stehen wir unter Tel. Nr. 089 960900-152 während der Öffnungszeiten des Rathauses gerne zur Verfügung.

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