Die Fälligkeiten für die Vorauszahlungen auf Grund- und Gewerbesteuer:
- 15. Februar
- 15. Mai
- 15. August
- 15. November
eines jeden Jahres.
Die fälligen Beträge müssen zu diesem Zeitpunkt an die Gemeinde Ismaning bezahlt werden.
Wir ersuchen Sie um rechtzeitige Überweisung unter Angabe der Steuernummer, der Steuerart und der Finanzadresse, sodass Ihre Einzahlung bis spätestens zu den oben genannten Terminen gebucht werden kann.
Diese beiden Konten der Gemeindekasse Ismaning stehen für die Überweisung zur Auswahl:
- Kreissparkasse München
IBAN DE96 7025 0150 0110 6037 35
BIC BYLADEM1KMS - VR-Bank Ismaning Hallbergmoos Neufahrn eG
IBAN DE73 7016 9402 0000 4080 00
BIC GENODEF1ISV
Bei verspätetem Zahlungseingang werden laut Gesetz Mahngebühren und ggf. Säumniszuschläge erhoben.
Alternativ dazu können Sie auch am Bankeinzugsverfahren teilnehmen: Dann buchen wir zum Fälligkeitstermin von Ihrem Konto ab.
Dafür ist eine Einzugsermächtigung nötig: Diese finden Sie auf unserer Seite zum Sepa-Lastschriftmanadat.
Bei Fragen stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen der Kasse gerne zur Verfügung. Ihre Ansprechpartner finden Sie unter der Seite Was erledige ich wo?