Am Sonntag, 12. Juli, werden die staatlichen Dienstgebäude in Bayern auf Anordnung des Bayerischen Ministerpräsidenten beflaggt. Die landesweite Beflaggung erinnert an die Opfer von Flucht und Vertreibung und setzt ein sichtbares Zeichen des Gedenkens.

Der Gedenktag erinnert an das Schicksal der Millionen Menschen, die infolge von Krieg und Gewalt ihre Heimat verloren haben. Viele von ihnen fanden auch in Bayern eine neue Heimat und prägten den Wiederaufbau entscheidend mit. Gleichzeitig richtet sich der Blick auf die Gegenwart, denn Flucht und Vertreibung gehören auch heute für viele Menschen weltweit zur Lebensrealität.

Die Beflaggung am 12. Juli ist eine besondere staatliche Gedenkmaßnahme. Unabhängig davon begeht der Freistaat Bayern seinen offiziellen „Bayerischen Gedenktag für die Opfer von Flucht, Vertreibung und Deportation“ jährlich am zweiten Sonntag im September. Auf Bundesebene wird der „Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung“ jedes Jahr am 20. Juni begangen – zeitgleich mit dem Weltflüchtlingstag der Vereinten Nationen.

Gedenktage wie dieser halten die Erinnerung an das Leid der Betroffenen wach und mahnen zugleich zu Frieden, Menschlichkeit und einem respektvollen Miteinander. Die Beflaggung macht diese Erinnerung im öffentlichen Raum sichtbar und unterstreicht die Verantwortung, aus der Geschichte Lehren für die Gegenwart zu ziehen.

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