Bekanntmachung der TenneT TSO GmbH: Ankündigung von bodenkundlichen und geotechnischen Vorarbeiten 380-kV-Ersatzneubau Oberbachern – Ottenhofen

Als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber in der Region plant die TenneT TSO GmbH den Ersatzneubau der 380-kV-Leitung von Oberbachern nach Ottenhofen. Das Raumordnungsverfahren für das Projekt ist seit Dezember 2021 abgeschlossen. Aktuell bereitet TenneT das formale Genehmigungsverfahren vor, das Planfeststellungsverfahren. Um die lokalen Gegebenheiten des Bodens zu sondieren und damit Mastfundamente, Provisorien und Schutzgerüste planen zu können, werden notwendige Baugrunduntersuchungen durchgeführt. Sie liefern wichtige Erkenntnisse für das Planfeststellungsverfahren.
Die Rechtsgrundlage für die Zulässigkeit dieser Vorarbeiten findet sich in § 44 Abs. 2 EnWG.

Hinweis: Nur an den Standorten der dauerhaften Neubaumaste werden später Fundamente benötigt. Temporäre Maste für Provisorien benötigen keine Fundamente und werden – ebenso wie Schutzgerüste – lediglich auf die Erdoberfläche gestellt und abgeankert.

Baugrundvoruntersuchungen

Bei den Bodensondierungen und Probebohrungen werden bodenphysikalische Eigenschaften der potenziellen Leitungsverläufe und temporärer Nutzung erkundet, um notwendige Berechnungskennwerte für die Planung zu erhalten. In diesem Zusammenhang erfolgt auch das Befahren von Straßen und Wegen, um die Untersuchungspunkte entlang der geplanten Leitung zu erreichen. Die exakten Bohransatzpunkte werden entsprechend den Bedingungen vor Ort (Bewuchs, Bodenverhältnisse, vorhandene unterirdische
Leitungen etc.) festgelegt. Die Zuwegung über Vegetationsflächen erfolgt grundsätzlich über die kürzeste Distanz. Sie kann vor Ort aber auch individuell abgestimmt werden. Die verwendeten Fahrzeuge und Maschinen sind so ausgestattet, dass die Auswirkungen der Maßnahmen möglichst geringgehalten werden.

Bei den Baugrunduntersuchungen entnehmen die Fachleute Bodenproben und stellen fest, wie der Boden beschaffen ist. Zu den untersuchten Parametern zählen allgemeine bodenmechanische Eigenschaften, die Wasserdurchlässigkeit des Bodens, die Schadstofffreiheit sowie Bodenkennwerte als Grundlage für die weitere Planung. Im Anschluss stellen die Fachfirmen so weit wie möglich den Ausgangszustand des Bohrpunktes wieder her.

Ort und Zeit der geplanten Maßnahmen

Der zu untersuchende Baugrund der Untersuchungskampagne umfasst einige wenige Maststandorte für den Ersatzneubau Oberbachern – Ottenhofen, an denen bislang nicht gebohrt werden konnte. Zudem werden Proben in den Provisorienkorridoren entnommen. Wo genau in diesen Korridoren später die temporären Maste stehe, wird erst im Rahmen der Ausführungsplanung festgelegt. Die Untersuchungskampagne beginnt am 4. September 2023 und endet voraussichtlich am 10. November 2023.

Die von den geplanten Bohrungen bzw. der Zuwegung betroffenen Flurstücke entnehmen Sie bitte der Flurstücksliste und den Bohrpunktkarten. Diese liegen öffentlich in den Rathäusern aus und können auf der Website der Gemeinde oder unter www.tennet.eu/oba-ott eingesehen werden.

Der genaue zeitliche Ablauf der Bohrkampagne hängt auch von äußeren Umständen ab, beispielsweise von örtlichen Gegebenheiten, den Wetterverhältnissen und dem Sondierungsfortschritt. Deshalb sind zeitliche Verschiebungen innerhalb der genannten Zeiträume möglich.

Bohrfirma 

Die TenneT TSO GmbH hat das Ingenieurbüro Buchholz + Partner GmbH damit beauftragt, die erforderlichen Voruntersuchungen durchzuführen. Die Ergebnisse der Bohrungen sowie der labortechnischen Untersuchungen und die Analysen werden in einem geotechnischen Bericht zusammengefasst.

Art und Umfang der Voruntersuchungen

Um die notwendigen Informationen zur Bodenbeschaffenheit zu erhalten, werden verschiedene Maßnahmen durchgeführt:
• Vermessungs- und Absteckarbeiten
• Bei Verdacht: Kampfmittelsondierung
• Sondierungs- und Bohrmaßnahmen

An allen Standorten wird der Baugrund mit einer Kleinrammbohrung (KRB) und schwerer Rammsondierung (DPH) untersucht. Die Sondierung erfolgt zum Beispiel mit einer Sondierraupe (kleines Kettengerät, Gesamtgewicht ca. 1.200 kg, Länge ca. 2,20 m, Breite ca. 0,80 m, Höhe ca. 1,60 m im Fahrbetrieb bzw. ca. 2,40 m im Sondierbetrieb).

Die einzelnen Bohrungen dauern je nach Art des Untersuchungsprogramms und Beschaffenheit des Untergrunds einen halben Tag bis maximal drei Tage.

Für alle Bohrungen und Sondierungen gilt: Die zum Einsatz kommenden Bohrgeräte sind auf einem Raupenfahrzeug mit Verbrennungsmotor installiert und mit Gummikettenfahrwerk und Bohrgestänge ausgestattet. Die Bohrraupen werden jeweils in einem allradbetriebenen Begleitfahrzeug auf möglichst befestigten Wegen zum Einsatzort gebracht. Die Begleitfahrzeuge verbleiben während der Erkundungsarbeiten am Feld- oder Wegesrand. Abseits der Wege erfolgt die Zuwegung zu den einzelnen Bohrpunkten nur mit den Kettenfahrzeugen und über die kürzeste Distanz. Nach Abschluss der Bohrarbeiten werden die Bohrlöcher ordnungsmäßig verfüllt und der Ausgangszustand des Bohrpunktes wiederhergestellt.

Bohrarbeiten in sensiblen Räumen

Werden Bohrarbeiten in besonders sensiblen Bereichen (z. B. Wasserschutzgebieten) durchgeführt, werden folgende Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt:
• Vor dem Aufstellen des Bohrgerätes werden Folien ausgelegt, die eventuell austretende Stoffe auffangen.
• Die Hydraulik des Bohrgerätes wird mit biologisch schnell abbaubaren Ölen betrieben.

Im Zuge der für die geotechnischen Untersuchung erforderlichen Vorbereitungen (Planung und Vermessung) sind Mitarbeitende mit dem Pkw, Fahrrad oder zu Fuß unterwegs und werden gegebenenfalls zeitlich begrenzt Markierungen setzen. Dadurch entstehen keine Schäden an Fluren und Wegen.

Nutzung von Grundstücken und Entschädigung bei möglichen Flurschäden 

Für die Arbeiten müssen private Grundstücke sowie landwirtschaftliche Wege betreten und befahren werden. Im Falle von behördlichen Auflagen werden Baggermatten eingesetzt sowie ökologische und archäologische Baubegleitungen, archäologische Untersuchungen oder ähnliches durchgeführt. Bei Kampfmittelverdacht erfolgt vor der Durchführung der Untersuchung eine Freimessung durch einen Feuerwerker nach § 20 SprengG.

Sollten trotz aller Vorsicht dennoch Flurschäden entstehen, bitten wir um Nachricht. TenneT sucht dann gemeinsam mit den Betroffenen nach einvernehmlichen Lösungen. Entstehen durch eine Maßnahme einem Eigentümer oder sonstigen Nutzungsberechtigten unmittelbare Vermögensnachteile, so hat TenneT eine angemessene Entschädigung zu leisten. Eine Dokumentation des Ausgangs- und des Endzustands der genutzten Flächen wird für jeden Bohrpunkt durchgeführt und ist immer die Grundlage, um mögliche Schäden objektiv zu beurteilen und zu entschädigen.

Gesetzliche Grundlage

Die Berechtigung zur Durchführung der Vorarbeiten ergibt sich aus § 44 Absatz 1 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Mit einer ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten als Maßnahme gemäß § 44 Absatz 2 EnWG mitgeteilt.
Darüber hinaus informiert die TenneT TSO GmbH bzw. die beauftragte Baufirma alle betroffenen Eigentümer persönlich über die anstehenden Maßnahmen. Die betroffenen Grundstücke und die Zuwegungen sind in der beigefügten Flurstückliste bzw. in den Bohrpunktkarten dargestellt. Diese und weitere Informationen finden Sie auch unter www.tennet.eu/oba-ott.

Ansprechpartnerin

Bei Fragen zum Projekt oder zu den geplanten Maßnahmen können Sie sich telefonisch und per Mail an unsere Ansprechpartnerin wenden.

Kontakt

Catherin Krukenmeyer, Telefonnummer: 0921-50740- 4213, E-Mail: Catherin.Krukenmeyer@tennet.eu

Wir bedanken uns herzlichst für Ihr Verständnis und Ihre vertrauensvolle Mitarbeit.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre TenneT TSO GmbH