Aufstellungsbeschluss und Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 153a „nordwestlich der Aschheimer Straße, 4. Planungsabschnitt zwischen Adalperostraße und Bajuwarenstraße“ (1. Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 153)

Der Ismaninger Gemeinderat hat in der Sitzung vom 23.03.2023 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 153 im o.g. Teilbereich zum 1. Mal zu ändern und das weitere Verfahren freigegeben. Ziel der Änderung ist die Anpassung der bisherigen Festsetzungen, um dort anstelle von allgemeiner Wohnbebauung künftig eine Seniorenwohnanlage mit bis zu 4 Vollgeschossen zuzulassen.

Der Aufstellungsbeschluss wurde am 08.11.2023 bekannt gemacht.

Auf die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB wurde verzichtet.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 153a ergibt sich aus beigefügtem Lageplan. Dieser ist Bestandteil der Bekanntmachung. Die Fläche des Geltungsbereichs beträgt ca. 0,69 ha.

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 153a in der Fassung vom 25.10.2023 wird mit Begründung und Schallimmissionsgutachten in der Zeit vom

15.11.2023 bis einschließlich 20.12.2023

auf der Internetseite der Gemeinde Ismaning unter www.ismaning.de, Rubrik „Gemeinde & Rathaus“ > “Veröffentlichungen“ > „Öffentlichkeitsbeteiligungen“ digital veröffentlicht. Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist dort ebenfalls abrufbar.

Des Weiteren sind die Unterlagen auch über das zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern verlinkt: www.bauleitplanung.bayern.de

Stellungnahmen können während der oben genannten Frist bei der Gemeinde Ismaning bevorzugt elektronisch abgegeben werden (E-Mail-Adresse: bauamt@ismaning.de). Bei Bedarf ist auch eine Abgabe von Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift während der Dienststunden sowie per Post bei der Gemeinde Ismaning möglich.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist (vgl. §§ 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 und § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB).

Da die Aufstellung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB erfolgt, wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von einem Umweltbericht nach § 2 a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltrelevanter Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 a Abs. 1 und § 10 a Abs. 1 BauGB abgesehen.

Im Rathaus der Gemeinde Ismaning werden leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt. So können die Planunterlagen im Rathaus, Schloßstr. 2, 85737 Ismaning, in der Bauverwaltung, Zi. 2.2/2. OG, auch in Papierform eingesehen werden. Dies ist grundsätzlich möglich während der üblichen Öffnungszeiten (Mo.-Fr. 8-12 Uhr, Mo. 14-18 Uhr). Für eine Einsichtnahme in die Planunterlagen außerhalb der Öffnungszeiten kann gerne ein Termin wie folgt vereinbart werden:

– E-Mail: bauamt@ismaning.de

– Telefon: 089/960900-187 (Hr. Pohl), -168 (Fr. Riedl), -285 (Fr. Schmachtenberger)

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Dr. Alexander Greulich

Erster Bürgermeister