Ausnahmegenehmigung für laute Geräte und Maschinen in Wohngebieten

Informationen

Um die Bevölkerung vor Lärm zu schützen, gibt es in der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung Regeln für den Betrieb von lauten Geräten und Maschinen.

Für den Betrieb während der vorgegebenen Ruhezeiten ist eine Ausnahmegenehmigung nötig.

So können Sie Ihren Antrag stellen:

  • online

oder

  • Antragsformular herunterladen, ausdrucken, ausfüllen und per Post senden

Ihr Kontakt zu uns:

Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung

E-Mail


Telefon: 089 960900-150/-151/-152