Um die Bevölkerung vor Lärm zu schützen, gibt es in der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung Regeln für den Betrieb von lauten Geräten und Maschinen.
Für den Betrieb während der vorgegebenen Ruhezeiten ist eine Ausnahmegenehmigung nötig.
So können Sie Ihren Antrag stellen:
oder
- Antragsformular herunterladen, ausdrucken, ausfüllen und per Post senden