Bauanträge: Rund um Abbruch, Baugenehmigung und Abgrabung

Informationen

Abbruch von baulichen Anlagen

Über die bevorstehende Beseitigung müssen Sie nur die zuständigen Stellen informieren: mit der Anzeige der Beseitigung einer baulichen Anlage. Diese Anzeige ist kein Antrag und nur bei der vollständigen Beseitigung einer Anlage erforderlich.
Bitte beachten Sie: Die teilweise Beseitigung einer Anlage bedeutet eine Änderung einer Anlage und erfordert deshalb eine Baugenehmigung.

Bauanträge/Baugenehmigung

Rund ums Bauen finden Sie auf der Webseite Bauantragsformulare des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr (externer Link) wichtige Informationen und Antragsformulare – darunter auch:

  • Brandschutz I / II / III
  • Standsicherheit I / II

Unser Tipp: Lassen Sie sich vor Einreichung des Bauantrags von uns im persönlichen Gespräch zu Ihrem Bauvorhaben beraten. Bitte vereinbaren Sie dafür einen Termin:

  • E-Mail
  • Telefon: 089 960900-165

So können Sie Ihre Anzeigen/Ihre Anträge stellen:

  • online

oder

  • Formulare herunterladen, ausdrucken, ausfüllen und per Post senden

Anzeigen / Beantragen

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Ihr Kontakt zu uns:

Bauverwaltung

E-Mail


Telefon: 089 960900-165/-168