Bauanträge: Rund um Abbruch, Baugenehmigung und Abgrabung
Informationen
Abbruch von baulichen Anlagen
Über die bevorstehende Beseitigung müssen Sie nur die zuständigen Stellen informieren: mit der Anzeige der Beseitigung einer baulichen Anlage. Diese Anzeige ist kein Antrag und nur bei der vollständigen Beseitigung einer Anlage erforderlich.
Bitte beachten Sie: Die teilweise Beseitigung einer Anlage bedeutet eine Änderung einer Anlage und erfordert deshalb eine Baugenehmigung.
Bauanträge/Baugenehmigung
Rund ums Bauen finden Sie auf der Webseite Bauantragsformulare des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr (externer Link) wichtige Informationen und Antragsformulare – darunter auch:
- Brandschutz I / II / III
- Standsicherheit I / II
Unser Tipp: Lassen Sie sich vor Einreichung des Bauantrags von uns im persönlichen Gespräch zu Ihrem Bauvorhaben beraten. Bitte vereinbaren Sie dafür einen Termin:
- Telefon: 089 960900-165
So können Sie Ihre Anzeigen/Ihre Anträge stellen:
- online
oder
- Formulare herunterladen, ausdrucken, ausfüllen und per Post senden
Anzeigen / Beantragen
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