Baum-/Hecken-/Sträucherschnitt
Informationen
Der richtige Zeitpunkt
Der Zeitpunkt spielt eine bedeutende Rolle:
Im Frühjahr und Sommer sind besonders Vögel zur Aufzucht ihrer Jungen auf Hecken, Sträucher und Bäume angewiesen. Daher sollte zu dieser Zeit auf den Rückschnitt verzichtet werden.
Im Herbst hingegen sind die Tiere schon größer und finden an anderen Orten Unterschlupf – dies ist im Regelfall die optimale Jahreszeit für Schnittarbeiten.
Verkehrssicherheit und Lichtraumprofil
Beim Rückschnitt von Bäumen, Hecken und Sträuchern sind die Einhaltung der Grundstücksgrenzen und die Freihaltung der Wege und Straßen wichtig.
Für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer bitte unbedingt das „Lichtraumprofil“ beachten: Der Höhenabstand zwischen Boden und Gehölz muss an Geh- und Radwegen mindestens 2,50 Meter, an Straßen mindestens 4,50 Meter betragen. Dann haben Verkehrsteilnehmende freie Sicht und können Wege/Straßen passieren, ohne von herunterragenden Ästen/Zweigen gestreift zu werden.
Detaillierte Informationen, u. a. zu den Regelungen von Grenzabständen, finden Sie in der Broschüre Rund um die Gartengrenze des Bayerischen Justizministeriums (PDF-Dokument).
Auf den Stock setzen/Radikaler Rückschnitt
Hecken, Gebüsche und Gehölze, die außerhalb von Wäldern, außerhalb von Kurzumtriebsplantagen oder außerhalb von gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, dürfen gemäß § 39 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September nicht radikal zurückgeschnitten werden.
Erlaubt ist in dieser Zeit ein schonender und fachgerechter Form- und Pflegeschnitt.
Weitere Inforamtionen finden Sie auf folgendem Hinweisblatt des Landratsamts München: