Baumfällung

Informationen

Der richtige Zeitpunkt

Im Sinne des Vogelschutzes ist im Regelfall der Herbst die optimale Jahreszeit für Baumfällarbeiten. Bitte beachten Sie:
Von März bis September ist das Fällen von Bäumen laut Bundesnaturschutzgesetz verboten. Wenn von einem Baum eine unmittelbare Gefahr ausgeht, können in diesem Fall Ausnahmen gemacht werden.

Stand-/Bruchsicherheit

Soll ein Baum auf einem Privatgrundstück entfernt werden, kann ein Baumexperte beratend hinzugezogen werden. Falls dieser zu Stand- oder Bruchsicherheit kein gesichertes Urteil abgeben kann, besteht die Möglichkeit, einen externen Baumgutachter einzuschalten.

Grundsätzlich gilt: Vor einer geplanten Fällung ist ein schriftlicher formloser Fällantrag an die Gemeinde Ismaning, Sachgebiet Gartenbau und Forst, erforderlich.

Nach Besichtigung, baumfachlicher Bewertung und auf der rechtlichen Grundlage von Bebauungsplänen, Freiflächengestaltungsplänen bzw. der Ortssatzung wird eine Bewertung vorgenommen und der anstragstellenden Person schriftlich mitgeteilt.

Erst nach Vorliegen einer Genehmigung darf der betroffene Baum gefällt werden!

So können Sie Ihren Antrag stellen:

  • per E-Mail

Beantragen

Per E-Mail mit folgenden Angaben:

  • Ihr Name
  • Adresse des Baumstandorts
  • falls bekannt: Baumart
  • wenn möglich: bitte Foto des betroffenen Baums anhängen

Ihr Kontakt zu uns:

Gartenbau
Grünanlagen/Forst

E-Mail


Telefon: 089 960900-162/-161/-174