Für Veränderungen an oder den Abbruch von Baudenkmälern ist eine Genehmigung erforderlich.
Das Gleiche gilt für Ausgrabungen nach Bodendenkmälern oder Erdarbeiten auf Grundstücken, auf denen Denkmäler vermutet werden.
Zuständig ist dafür der Landkreis München. Weitere Informationen und die Antragsformulare finden Sie auf der Webseite des Landratsamts Denkmalschutzerlaubnis beantragen (externer Link).