Eheschließung
Informationen
Wer kann sich vom Standesamt Ismaning trauen lassen?
Mindestens eine Person der Eheschließenden muss entweder aktuell einen Wohnsitz in Ismaning haben oder früher gehabt haben.
Wie viele Monate im Voraus kann man die Eheschließung anmelden?
Frühestens sechs Monate vor dem geplanten Termin – die Anmeldung ist entsprechend lange gültig. Eine Reservierung für einen noch früheren Eheschließungstermin ist möglich.
Wer muss zur Anmeldung im Standesamt persönlich anwesend sein?
Im Regelfall beide Eheschließenden.
Im Ausnahmefall: Wenn eine Partnerin/ein Partner verhindert ist, kann die andere Partnerin/der andere Partner mit einer Vollmacht die Eheschließung alleine anmelden. Das Formular finden Sie im Bürgerservice Vollmacht Anmeldung zur Eheschließung. Bitte beachten Sie: Die verhinderte Person muss dann zu einem späteren Zeitpunkt – vor der Eheschließung – persönlich im Standesamt vorsprechen.
Was ist zu beachten, wenn mind. eine Person der Eheschließnden die deutsche Sprache nicht ausreichend versteht?
In diesem Fall ist für die Anmeldung und für die Eheschließung ein amtlich bestellter und öffentlich vereidigter Dolmetscher erforderlich.
Bereits bei der Anmeldung möglich:
- Angaben zur gewünschten Namensführung in der Ehe
- organisatorische Punkte abklären (z. B. Anzahl der auszustellenden Urkunden, musikalische Umrahmung der Zeremonie)
Benötigte Unterlagen:
Fall 1: Beide Eheschließenden waren noch nicht verheiratet / hatten noch keine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet, sind volljährig und Deutsche ohne Auslandsbezug:
- beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes)
- Wenn Ismaning nicht der Hauptwohnsitz ist: erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnanschrift (erhältlich bei der Einwohnermeldestelle des Hauptwohnsitzes)
- Wenn Ismaning der Hauptwohnsitz ist, wird die erweiterte Meldebescheinigung vom Standesamt im Rahmen der Anmeldung der Eheschließung erstellt. Bitte beachten Sie: Eine Anmeldebestätigung des Einwohnermeldeamts genügt nicht.
- Geburtsurkunde gemeinsamer Kinder. Dort müssen beide als Eltern eingetragen sein (erhältlich beim Standesamt, das die Geburt beurkundet hat).
- gültiger Reisepass oder Personalausweis
Fall 2: Eheschließende, die bereits verheiratet waren/eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet hatten, benötigen alle unter Fall 1 genannten Unterlagen und zusätzlich Folgendes:
- urkundlichen Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe / die Aufhebung der letzten eingetragenen Lebenspartnerschaft
- bei Vorehen, also früheren Ehen: aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Ehe (erhältlich beim Standesamt, das die Eheschließung beurkundet hat).
Zum Hintergrund:
- In das beim zuständigen Standesamt geführte Eheregister wird die Scheidung/der Tod eines Ehegatten von Amts wegen eingetragen.
Bei aufgehobenen Lebenspartnerschaften ist dies in der Regel das rechtskräftige Aufhebungsurteil/die Sterbeurkunde des früheren Lebenspartners/der früheren Lebenspartnerin. - Zusätzlich zur unmittelbar vorangegangenen Ehe müssen Sie alle früheren Ehen sowie früher eingetragene Lebenspartnerschaften und die Art ihrer Auflösung angeben.
- Wir empfehlen, vorhandene Dokumente mitzubringen, aus denen sich die relevanten Daten sicher erkennen lassen, also beispielsweise Familienstammbücher, Heiratsurkunden, Lebenspartnerschaftsurkunden und Familienbuchabschriften älteren Datums, Sterbeurkunden, Scheidungs- und Aufhebungsurteile.
Fall 3: Bereits gegründete gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft in Ehe umwandeln:
Voraussetzung:
- Diese Lebenspartnerschaft besteht noch.
- Die Lebenspartnerschaft wurde nicht durch ein rechtskräftiges Aufhebungsurteil aufgehoben.
- Die Lebenspartnerschaft wurde nicht durch den Tod eines der Lebenspartner*innen aufgelöst.
Benötigte Unterlagen:
- aktueller beglaubigter Ausdruck/aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister (erhältlich bei dem Standesamt, bei dem die Lebenspartnerschaft begründet oder nach Begründung durch einen Notar registriert wurde)
- aktueller beglaubigter Ausdruck/aktuell beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes)
- erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnanschrift (erhältlich bei der Einwohnermeldestelle des Hauptwohnsitzes). Wenn Sie in Ismaning mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, wird dieses Dokument beim Standesamt im Rahmen der Anmeldung der Eheschließung erstellt.
- gültiger Reisepass oder Personalausweis.
Andere Fälle, beispielsweise:
- Mindestens eine Person des Paars besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit.
- Mindestens eine Person des Paars wurde nicht im Bundesgebiet geboren oder wurde adoptiert.
- Mindestens eine Person des Paars hat die letzte Ehe/Lebenspartnerschaft im Ausland geschlossen.
- Es gibt gemeinsame Kinder, die im Ausland geboren wurden.
In solchen Fällen sollte zumindest eine Person der Eheschließenden zur Auskunft persönlich bei uns vorsprechen:
Sie erhalten dann eine umfassende Beratung, welche Unterlagen für Sie erforderlich sind und wie Sie diese beschaffen können. Wenn Sie verhindert sind, kann die Auskunft auch durch eine mit Ihren persönlichen Verhältnissen gut vertraute Person (beispielsweise Eltern oder Geschwister) eingeholt werden.
Bitte vereinbaren Sie dafür einen Termin:
- Telefon: 089 960900-150/-151/-152
Bitte bringen Sie zum Termin mit:
- bereits vorhandene, auch ältere personenstandsrechtliche Dokumente
- gültige Ausweisdokumente beider Eheschließenden
Beraten lasssen/anmelden
- Telefon: 089 960900-150/-151/-152