eID-Karte
Informationen
Ausländische EU-Bürgerinnen und -Bürger können für digitale Behördengänge und geschäftliche Erledigungen innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) eine eID-Karte beantragen.
Für alle mit deutscher Staatsangehörigkeit: Die Online-Funktionen der eID-Karte sind im deutschen Personalausweis bereits enthalten.
Bitte beachten: Die eID-Karte ist kein Ersatz für ein Ausweisdokument!
Die Gültigkeit: 10 Jahre (kann nicht verlängert werden).
Weitere Informationen erhalten Sie im Personalausweisportal des Bundesinnenministeriums (externer Link).
So können Sie Ihren Antrag stellen:
- persönlich vor Ort im Rathaus – mit Terminvereinbarung
Die Gebühr beträgt € 37,00.
Beantragen
Persönlich vor Ort im Rathaus.
Bitte vereinbaren Sie dafür online einen Termin: Terminvereinbarung Einwohnermeldeamt
Bitte vereinbaren Sie dafür online einen Termin: Terminvereinbarung Einwohnermeldeamt
Bitte zum Termin mitbringen:
- gültigen Reisepass (alternativ: Personalausweis / ID-Karte)