eID-Karte

Informationen

Ausländische EU-Bürgerinnen und -Bürger können für digitale Behördengänge und geschäftliche Erledigungen innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) eine eID-Karte beantragen.

Für alle mit deutscher Staatsangehörigkeit: Die Online-Funktionen der eID-Karte sind im deutschen Personalausweis bereits enthalten.

Bitte beachten: Die eID-Karte ist kein Ersatz für ein Ausweisdokument!

Die Gültigkeit: 10 Jahre (kann nicht verlängert werden).

Weitere Informationen erhalten Sie im Personalausweisportal des Bundesinnenministeriums (externer Link).

So können Sie Ihren Antrag stellen:

  • persönlich vor Ort im Rathaus – mit Terminvereinbarung

Die Gebühr beträgt € 37,00.

Beantragen

Persönlich vor Ort im Rathaus.
Bitte vereinbaren Sie dafür online einen Termin: Terminvereinbarung Einwohnermeldeamt

Bitte zum Termin mitbringen:

  • gültigen Reisepass (alternativ: Personalausweis / ID-Karte)

Ihr Kontakt zu uns:

Einwohnermeldeamt

E-Mail


Telefon: 089 960900-124/-126/-127/-215