Energiesparförderung

Informationen

Fünf Schritte – so funktioniert die gemeindliche Energiesparförderung:

  1. Die in jedem Fall notwendige Beratung bei einem fachkundigen Energieberater einholen und diese bestätigen lassen („Bestätigung der durchgeführten Energieberatung“).
  2. Vor der Beauftragung eines Unternehmens bei der Gemeinde den jeweils passenden Förderantrag stellen.
  3. Das Ergebnis der unverbindlichen Inaussichtstellung abwarten. Damit können Sie in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Einreichen des Antrags rechnen.
  4. Nach einer positiven Rückmeldung kann mit der Baumaßnahme sofort begonnen werden.
  5. Nach Abschluss der Maßnahme Rechnungen und Zahlungsnachweise bei der Gemeinde einreichen.

So können Sie Ihren Antrag stellen:

  • online

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Detailseite Energiesparförderung.

Alles Wesentliche zum Thema kompakt zusammengefasst können Sie sich auch in unseren FAQ Energiesparförderung herunterladen (PDF-Dokument).

Ihr Kontakt zu uns:

Förderungsberatung

E-Mail


Telefon: 089 960900-192