Energiesparförderung
Informationen
Fünf Schritte – so funktioniert die gemeindliche Energiesparförderung:
- Die in jedem Fall notwendige Beratung bei einem fachkundigen Energieberater einholen und diese bestätigen lassen („Bestätigung der durchgeführten Energieberatung“).
- Vor der Beauftragung eines Unternehmens bei der Gemeinde den jeweils passenden Förderantrag stellen.
- Das Ergebnis der unverbindlichen Inaussichtstellung abwarten. Damit können Sie in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Einreichen des Antrags rechnen.
- Nach einer positiven Rückmeldung kann mit der Baumaßnahme sofort begonnen werden.
- Nach Abschluss der Maßnahme Rechnungen und Zahlungsnachweise bei der Gemeinde einreichen.
So können Sie Ihren Antrag stellen:
- online
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Detailseite Energiesparförderung.
Alles Wesentliche zum Thema kompakt zusammengefasst können Sie sich auch in unseren FAQ Energiesparförderung herunterladen (PDF-Dokument).