Fahrradförderung
Informationen
Seit 2019 gilt die Richtlinie zur Förderung der umweltfreundlichen Mobilität.
Gefördert wird der Kauf von folgenden Fahrradmodellen:
- Lastenfahrräder (mit und ohne E-Unterstützung)
- Fahrradlastenanhänger
- Fahrradkinderanhänger
- Drei-/Vierräder für Senioren und/oder für Menschen mit Beeinträchtigung
Wichtig dabei:
- Die Förderung gilt für Neuware und gebrauchte Fahrzeuge. In allen Fällen muss eine Händlerrechnung vorliegen!
- Die Fahrzeuge müssen regelmäßig im Alltag benutzt werden.
- Die Fahrzeuge müssen die Bestimmungen der Straßenverkehrszulassung einhalten.
Antragsberechtigt sind:
- Ismaninger Bürgerinnen und Bürger ab 15 Jahre, die seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Ismaning haben.
- gemeinnützige Ismaninger Vereine
Folgende Unterlagen werden zur Antragstellung benötigt:
- Kopie der Händlerrechnung (höchstens sechs Monate alt)
- Foto des Fahrzeugs (Beleuchtung und Reflektoren müssen erkennbar sein)
So können Sie Ihren Antrag stellen:
- online
Weitere Informationen finden Sie in der Richtlinie zur Förderung der umweltfreundlichen Mobilität.