Fahrradförderung

Informationen

Seit 2019 gilt die Richtlinie zur Förderung der umweltfreundlichen Mobilität.

Gefördert wird der Kauf von folgenden Fahrradmodellen:

  • Lastenfahrräder (mit und ohne E-Unterstützung)
  • Fahrradlastenanhänger
  • Fahrradkinderanhänger
  • Drei-/Vierräder für Senioren und/oder für Menschen mit Beeinträchtigung

Wichtig dabei:

  • Die Förderung gilt für Neuware und gebrauchte Fahrzeuge. In allen Fällen muss eine Händlerrechnung vorliegen!
  • Die Fahrzeuge müssen regelmäßig im Alltag benutzt werden.
  • Die Fahrzeuge müssen die Bestimmungen der Straßenverkehrszulassung einhalten.

Antragsberechtigt sind:

  • Ismaninger Bürgerinnen und Bürger ab 15 Jahre, die seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Ismaning haben.
  • gemeinnützige Ismaninger Vereine

Folgende Unterlagen werden zur Antragstellung benötigt:

  • Kopie der Händlerrechnung (höchstens sechs Monate alt)
  • Foto des Fahrzeugs (Beleuchtung und Reflektoren müssen erkennbar sein)

So können Sie Ihren Antrag stellen:

  • online

Ihr Kontakt zu uns:

Förderungsberatung

E-Mail


Telefon: 089 960900-192