Die Wohnberechtigung eines wohnungssuchenden Haushalts für geförderten Mietwohnraum im Landkreis München prüft das Landratsamt (Sachgebiet Wohnungswesen und Förderung von Kindertageseinrichtungen).
Weitere Informationen und Beantragungsmöglichkeiten finden Sie auf der Webseite Geförderte Wohnungen / Sozialwohnungen des Landkreises München (externer Link).