Feuerwerkskörper der Kategorie F2 (Kleinfeuerwerk, „Silvesterfeuerwerk“) dürfen nur am 31. Dezember und 1. Januar ohne Genehmigung gezündet werden.
Für das Abbrennen von solchem Feuerwerk an allen anderen Tagen im Jahr ist eine Genehmigung erforderlich.
So können Sie Ihren Antrag stellen: