Grundsteuer: Anzeigepflicht von Änderungen an Grundstücken

Informationen

Wie Sie Änderungen am Grundstück bzw. am Betrieb der Land- und Forstwirtschaft anzeigen können, erfahren Sie im nachstehenden Info-Flyer des Bayerischen Landesamtes für Steuern:

Oder Sie nutzen dafür die Webseite Grundsteuer in Bayern (externer Link) – folgender QR-Code führt Sie ebenfalls dorthin:

Ihr Kontakt zu uns:

Steueramt

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Telefon: 089 960900-132/-216