- Die Hilfe zum Lebensunterhalt ist Teil der Sozialhilfe.
- Sie dient der Sicherung grundlegender Bedürfnisse.
- Anspruch haben Personen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigener Arbeitskraft und eigenen Mitteln (z. B. Einkommen oder Vermögen) oder mit Hilfe anderer bestreiten können.
Weitere Informationen und die Beantragungsmöglichkeit finden Sie auf der Webseite Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen des Landkreises München (externer Link).