Alle Hundehalter, deren Hund das Alter von vier Monaten überschritten hat, sind steuerpflichtig. Dazu müssen Hundehalter ihren Hund beim Steueramt der Gemeindeverwaltung per Antrag anmelden.
Details zur Steuerpflicht und Höhe der Steuer entnehmen Sie bitte den Satzungen auf unserer Übersichtsseite Satzungen und Verordnungen unter der Rubrik Hundesteuer.