Hundesteuer

Informationen

Alle Hundehalter, deren Hund das Alter von vier Monaten überschritten hat, sind steuerpflichtig. Dazu müssen Hundehalter ihren Hund beim Steueramt der Gemeindeverwaltung per Antrag anmelden.

So können Sie Ihren Antrag stellen:

  • online

Details zur Steuerpflicht und Höhe der Steuer entnehmen Sie bitte den Satzungen auf unserer Übersichtsseite Satzungen und Verordnungen unter der Rubrik Hundesteuer.

Ihr Kontakt zu uns:

Steueramt

E-Mail


Telefon: 089 960900-132/-216