Negativzeugnis für Kampfhunde
Informationen
Für die Haltung eines „Kampfhundes“ benötigen Sie eine Genehmigung. Hierfür wird ein Negativzeugnis ausgestellt: als Nachweis, dass der Hund keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit vorweist.
Dieses Negativzeugnis stellen wir für Hunde mit vermuteten Kampfhundeeigenschaften aus, die mindestens 18 Monate alt sind. Die betroffenen Rassen:
- Alano
- American Bulldog
- Bullmastiff
- Bullterrier
- Cane Corso
- Dogo Argentino
- Dogue de Bordeaux
- Fila Brasileiro
- Mastiff
- Mastin Espanol
- Mastino Napoletano
- Perro de Presa Canario
- Perro de Presa Mallorquin
- Rottweiler
- Mischlinge mit Anteilen der oben genannten Rassen
Die Voraussetzung für die Ausstellung eines Negativzeugnisses:
Über Ihren Hund legen Sie uns ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für das Hundewesen vor: Dieses muss bestätigen, dass von Ihrem Hund keine gesteigerte Aggressivität oder Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren ausgeht.
So können Sie Ihren Antrag stellen:
- online