Negativzeugnis für Kampfhunde

Informationen

Für die Haltung eines „Kampfhundes“ benötigen Sie eine Genehmigung. Hierfür wird ein Negativzeugnis ausgestellt: als Nachweis, dass der Hund keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit vorweist.

Dieses Negativzeugnis stellen wir für Hunde mit vermuteten Kampfhundeeigenschaften aus, die mindestens 18 Monate alt sind. Die betroffenen Rassen:

  • Alano
  • American Bulldog
  • Bullmastiff
  • Bullterrier
  • Cane Corso
  • Dogo Argentino
  • Dogue de Bordeaux
  • Fila Brasileiro
  • Mastiff
  • Mastin Espanol
  • Mastino Napoletano
  • Perro de Presa Canario
  • Perro de Presa Mallorquin
  • Rottweiler
  • Mischlinge mit Anteilen der oben genannten Rassen

Die Voraussetzung für die Ausstellung eines Negativzeugnisses:

Über Ihren Hund legen Sie uns ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für das Hundewesen vor: Dieses muss bestätigen, dass von Ihrem Hund keine gesteigerte Aggressivität oder Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren ausgeht.

So können Sie Ihren Antrag stellen:

  • online

Ihr Kontakt zu uns:

Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung

E-Mail


Telefon: 089 960900-150/-151/-152