Um ein Reisegewerbe auszuüben, ist eine behördliche Genehmigung erforderlich: die Reisegewerbekarte.
Darunter fallen gewerbliche Tätigkeiten (Angebot von Waren bzw. Dienstleistungen)
oder
- ohne vorherige Bestellung durch Kundschaft.
Das betrifft z. B. auch das Schaustellergewerbe.
Dafür zuständig ist das Landratsamt München. Weitere Informationen dazu und das Antragsformular finden Sie auf der Detailseite des Landkreises München zur Reisegewerbekarte (externer Link).