Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

Informationen

Die Gemeinde kann Ihnen bestätigen, dass Sie keine steuerlichen Verbindlichkeiten (z. B. Gewerbesteuer- oder Grundbesitzabgabenforderungen) haben: durch eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung.

So können Sie Ihren Antrag stellen:

  • online

Ihr Kontakt zu uns:

Gemeindekasse

E-Mail


Telefon: 089 960900-131/-134/-135/-219