Vaterschaftsanerkennung

Informationen

Wenn Sie der Vater eines Kindes und mit der Mutter des Kindes nicht verheiratet sind, können Sie die Vaterschaft anerkennen. Die Anerkennung der Vaterschaft muss öffentlich beurkundet werden. Sie kann vor oder nach der Geburt des Kindes erfolgen.

Die Voraussetzungen:

  • Die Zustimmung der Mutter des Kindes ist notwendig. Diese muss ebenfalls öffentlich beurkundet werden.
  • Sollte der Vater oder die Mutter des Kindes noch nicht volljährig sein, müssen jeweils auch die gesetzlichen Vertreter zustimmen.

Dort können Sie die Vaterschaftsanerkennung öffentlich beurkunden lassen:

  • Standesamt (gebührenfrei)
  • Jugendamt (gebührenfrei): Empfehlenswert, wenn Sie gleichzeitig eine Erklärung über das gemeinsame Sorgerecht (Sorgeerklärung) abgeben möchten. Solche Erklärungen nimmt das Standesamt Ismaning nicht an. Die Adresse des zuständigen Jugendamts:
    Landratsamt München
    Kreisjugendamt
    Mariahilfplatz 17
    81541 München
  • Notariat (gebührenpflichtig)

Zeitpunkt, Verfahren und Auswirkungen:

  • Vaterschaft bereits vor der Geburt rechtswirksam anerkannt: Der Vater wird im Geburtsregister des Kindes beurkundet und in der Geburtsurkunde aufgeführt.
  • Vaterschaft nach der Geburt (Geburtsurkunde schon ausgestellt) rechtswirksam anerkannt: Das Geburtsregister wird ergänzt und eine neue Geburtsurkunde ausgestellt.
  • Die Eltern können die Anerkennung der Vaterschaft und die Zustimmungserklärung der Mutter gemeinsam, aber auch getrennt voneinander vornehmen. Bitte beachten Sie: Die Anerkennung der Vaterschaft wird erst wirksam, wenn alle erforderlichen Zustimmungen erfolgt sind.

Benötigte Unterlagen:

Für die Anerkennungserklärung des Vaters:
  • gültiger Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis des Vaters
  • Geburtsurkunde des Vaters
  • Nachweis des voraussichtlichen Geburtsdatums des Kindes (zum Beispiel im Mutterpass)
Für die Zustimmungserklärung der Mutter:
  • gültiger Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis der Mutter
  • Geburtsurkunde der Mutter
  • falls die Zustimmung getrennt von der Vaterschaftsanerkennung erfolgt: beglaubigte Abschrift der Anerkennungserklärung des Vaters
  • Nachweis des voraussichtlichen Geburtsdatums des Kindes (zum Beispiel im Mutterpass)
Für weitere Zustimmungserklärungen (zum Beispiel von gesetzlichen Vertretern eines minderjährigen Elternteils):
  • gültiger Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis des/der Zustimmenden
  • beglaubigte Abschrift der Erklärung, zu der die Zustimmung gegeben wird
  • eventuell Nachweise über die Stellung als gesetzlicher Vertreter
  • Im Einzelfall können weitere Unterlagen verlangt werden.
  • Bei fremdsprachigen Urkunden: Dort benötigen wir eine beglaubigte Übersetzung durch einen in Deutschland ansässigen amtlich bestellten und öffentlich vereidigten Dolmetscher.

Beantragen

Persönlich vor Ort im Rathaus. Bitte vereinbaren Sie dafür einen Termin:

  • E-Mail
  • Telefon: 089 960900-150/-151/-152

Ihr Kontakt zu uns:

Standesamt

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Telefon: 089 960900-150/-151/-152