Gemäß § 29 Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist für Veranstaltungen, die den öffentlichen Verkehrsraum besonders beeinträchtigen, eine behördliche Erlaubnis erforderlich.
Erlaubnispflichtig sind u. a.
- Veranstaltungen mit Renncharakter
- Straßenfeste
- größere Festzüge
Nicht erlaubnispflichtig sind u. a.
- ortsübliche (in der Regel kirchliche) Prozessionen
- andere ortsübliche kirchliche Veranstaltungen (z. B. Trauerzüge, Fronleichnamszüge)
- kleinere örtliche Brauchtumsveranstaltungen (z. B. Martinsumzüge)
Die Entscheidung, ob ein Erlaubnisverfahren eröffnet wird, trifft im Einzelfall die zuständige Erlaubnisbehörde: Auf dem Gemeindegebiet ist dies in der Regel das Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung der Gemeinde Ismaning.
Bitte beachten Sie: Auch für nicht-erlaubnispflichtige Veranstaltungen besteht Meldepflicht. Der Grund: Die zuständigen Straßenverkehrsbehörden müssen zur Sicherheit aller Beteiligten prüfen, in welchem Umfang der beeinträchtigte Straßenverkehr geregelt oder umgeleitet werden muss.
Sie können per Antrag Folgendes erwirken:
- Genehmigung erlaubnispflichtiger Veranstaltungen
- Meldung nicht-erlaubnispflichtiger Veranstaltungen
So können Sie Ihren Antrag stellen: