Veranstaltungen auf öffentlichen Verkehrsflächen (Rennen, Straßenfeste, Festzüge usw.)

Informationen

Gemäß § 29 Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist für Veranstaltungen, die den öffentlichen Verkehrsraum besonders beeinträchtigen, eine behördliche Erlaubnis erforderlich.

Erlaubnispflichtig sind u. a.

  • Veranstaltungen mit Renncharakter
  • Straßenfeste
  • größere Festzüge

Nicht erlaubnispflichtig sind u. a.

  • ortsübliche (in der Regel kirchliche) Prozessionen
  • andere ortsübliche kirchliche Veranstaltungen (z. B. Trauerzüge, Fronleichnamszüge)
  • kleinere örtliche Brauchtumsveranstaltungen (z. B. Martinsumzüge)

Die Entscheidung, ob ein Erlaubnisverfahren eröffnet wird, trifft im Einzelfall die zuständige Erlaubnisbehörde: Auf dem Gemeindegebiet ist dies in der Regel das Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung der Gemeinde Ismaning.

Bitte beachten Sie: Auch für nicht-erlaubnispflichtige Veranstaltungen besteht Meldepflicht. Der Grund: Die zuständigen Straßenverkehrsbehörden müssen zur Sicherheit aller Beteiligten prüfen, in welchem Umfang der beeinträchtigte Straßenverkehr geregelt oder umgeleitet werden muss.

Sie können per Antrag Folgendes erwirken:

  • Genehmigung erlaubnispflichtiger Veranstaltungen
  • Meldung nicht-erlaubnispflichtiger Veranstaltungen

So können Sie Ihren Antrag stellen:

  • online

Ihr Kontakt zu uns:

Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung

E-Mail


Telefon: 089 960900-150/-151/-152