Für die Durchführung einer öffentlichen Veranstaltung ist spätestens eine Woche vorher eine schriftliche Anzeige gegenüber der Gemeinde erforderlich, die über
- Art
- Ort
- Zeit
- Anzahl der Teilnehmer
informiert.
Dabei gilt: Für regelmäßig wiederkehrende, gleichartige öffentliche Veranstaltungen genügt eine einmalige Anzeige.
So können Sie Ihren Antrag stellen: