Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung

Informationen

Für die Durchführung einer öffentlichen Veranstaltung ist spätestens eine Woche vorher eine schriftliche Anzeige gegenüber der Gemeinde erforderlich, die über

  • Art
  • Ort
  • Zeit
  • Anzahl der Teilnehmer

informiert.

Dabei gilt: Für regelmäßig wiederkehrende, gleichartige öffentliche Veranstaltungen genügt eine einmalige Anzeige.

So können Sie Ihren Antrag stellen:

  • online

Ihr Kontakt zu uns:

Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung

E-Mail


Telefon: 089 960900-150/-151/-152