Vollmacht für die Anmeldung zur Eheschließung

Informationen

Wenn eine Partnerin/ein Partner verhindert ist, kann die andere Partnerin/der andere Partner mit einer Vollmacht die Eheschließung alleine beim Standesamt anmelden. Weitere Informationen zur Eheschließung finden Sie im Bürgerservice Eheschließung.

Ihr Kontakt zu uns:

Standesamt

E-Mail


Telefon: 089 960900-150/-151/-152