Vorübergehende Gaststättenerlaubnis

Informationen

Für den zeitlich befristeten gewerblichen Ausschank von Alkohol bei besonderen Anlässen (z. B. Jubiläumsfeier, Vereinsfest) ist gemäß § 12 Absatz 1 des Gaststättengesetzes eine vorübergehende Genehmigung erforderlich.

So können Sie Ihren Antrag stellen:

  • online

Ihr Kontakt zu uns:

Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung

E-Mail


Telefon: 089 960900-150/-151/-152