Als Wohnungsgeber (Vermieter oder Hausverwaltung) sind Sie verpflichtet, den Einzug von meldepflichtigen Personen zu bestätigen.
Weitere Informationen zur An-, Um- und Abmeldung eines Wohnsitzes finden Sie im Bürgerservice Meldewesen: Anmeldung/Ummeldung/Abmeldung.
So können Sie den Einzug von meldepflichtigen Personen bestätigen:
oder
- Formular herunterladen, ausdrucken, ausfüllen und per Post senden