Bäume, Hecken und Sträucher sind wertvolle Gehölze für unseren Garten, beliebter Sichtschutz und Schattenspender. Sie bieten Wildtieren Versteck-, Nahrungs- und Brutmöglichkeiten und haben eine positive Wirkung aufs Mikroklima, denn sie verdunsten reichlich Wasser und beschatten Plätze. Darüber hinaus filtern sie Staub, Lärm und Abgase aus der Luft.
Wir haben ein paar Hinweise, die keinesfalls als Kritik am Pflegezustand Ihres Gartens zu verstehen sind. Vielmehr geht es um Verkehrssicherheit, Rücksicht auf die Tierwelt und gesetzliche Regelungen.
Verkehrssicherheit:
Grundstückseigentümer werden gebeten, Gehölze entlang von Bürgersteigen und Straßen so zurückzuschneiden, dass die Sicht in voller Wegbreite – insbesondere in Kurven – frei bleibt.
Straßenschilder und Hausnummern müssen gut erkennbar sein, damit Rettungsdienste, Lieferanten und Besucher ihr Ziel problemlos finden. Hausnummern sollten kontrastreich, wetterfest und möglichst beleuchtet sein. Unleserliche Nummern bitte zeitnah erneuern.
Auch hängende Äste, etwa bei Trauerweiden, können ein Sicherheitsrisiko darstellen, wenn sie in Wege oder Straßen hineinragen. Das sogenannte Lichtraumprofil ist hier maßgeblich: Der Abstand zwischen Boden und Astende muss auf Geh- und Radwegen mindestens 2,50 Meter, auf Straßen mindestens 4,50 Meter betragen. So bleibt die Sicht frei und Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer können sich ungehindert bewegen.
Tierfreundlicher Heckenschnitt:
Beim Rückschnitt ist auch der richtige Zeitpunkt entscheidend. Während der Brutzeit im Frühjahr und Sommer dienen Hecken und Sträucher vielen Vögeln als Nistplatz. Im Herbst sind Jungtiere bereits flügge, und Schnittmaßnahmen beeinträchtigen sie weniger. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sind umfangreiche Rückschnitte von Hecken, Gebüschen und Bäumen zwischen 1. März und 30. September nicht erlaubt.
Kleiner Tipp: Anstatt das Schnittgut zu entsorgen, legen Sie es als Reisighaufen in einer Ecke des Gartens an. Dies bietet Unterschlupf für Igel und andere Tiere.