Der Bundesrat hat am 30. Januar 2026 einer Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Pass- und Ausweiswesen zugestimmt. Aufgrund gestiegener Kosten beim Ausweishersteller sowie bei den Personalausweisbehörden werden die Gebühren für die Ausstellung von Personalausweisen angepasst, um eine kostendeckende Bearbeitung sicherzustellen.

Ab dem 7. Februar 2026 beträgt die Gebühr für Personen ab 24 Jahren 46 Euro statt bisher 37 Euro. Für Antragstellende unter 24 Jahren steigt die Gebühr von 22,80 Euro auf 27,60 Euro.

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