Kommunale Wärmeplanung
Gemeinsam für eine klimafreundliche Zukunft
In Ismaning wird Zukunft aktiv gestaltet. Die Gemeinde verfolgt seit vielen Jahren eine konsequente Strategie für Klimaschutz und Versorgungssicherheit – mit dem klaren Ziel, die Wärmeversorgung nachhaltig und unabhängig zu entwickeln.
Ein zentraler Baustein ist die frühzeitige Investition in erneuerbare Energien. Bereits seit über einem Jahrzehnt setzt Ismaning auf innovative Lösungen. Ein bedeutender Meilenstein ist das Geothermieprojekt der Wärmeversorgung Ismaning (WVI), das 2013 in Betrieb ging. Das heute rund 70 Kilometer lange Fernwärmenetz versorgt zahlreiche Haushalte, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen zuverlässig mit umweltfreundlicher Wärme. Es bildet die Grundlage für eine klimafreundliche Weiterentwicklung der lokalen Energieversorgung.
Kommunale Wärmeplanung: strategisch in die Zukunft
Mit der kommunalen Wärmeplanung schafft Ismaning die Grundlage für eine langfristig tragfähige und klimaneutrale Wärmeversorgung. Grundlage ist das Wärmeplanungsgesetz, das alle Kommunen verpflichtet, bis spätestens 30. Juni 2028 einen entsprechenden Plan vorzulegen.
Ismaning hat diesen Prozess frühzeitig angestoßen: Bereits im Oktober 2023 wurde die Förderung beantragt, die mit einem Anteil von 90 Prozent bewilligt wurde. Nach Förderzusage im Oktober 2024 erfolgte die Beauftragung eines spezialisierten Fachbüros zur Erstellung der Planung.
Im Zentrum steht die zentrale Leitfrage: Wie kann Ismaning bis 2045 treibhausgasneutral mit Wärme versorgt werden?
Differenzierte Betrachtung der Versorgungsstruktur
Die Beantwortung dieser Frage erfordert eine systematische Analyse der örtlichen Gegebenheiten.

Gebietseinteilung der zentralen Wärmeversorgungsbereiche
Im ersten Schritt wurden zentrale Siedlungsbereiche identifiziert, darunter der Hauptort Ismaning, der AGROB Medienpark sowie der Ortsteil Fischerhäuser. Diese Gebiete weisen aufgrund ihrer Bebauungsdichte und Struktur gute Voraussetzungen für den wirtschaftlichen Betrieb von Wärmenetzen auf.
Demgegenüber stehen weniger dicht besiedelte Außenbereiche, in denen eine zentrale leitungsgebundene Versorgung wirtschaftlich nicht sinnvoll ist. Diese werden als Gebiete für eine dezentrale Wärmeversorgung eingeordnet. Hier sind individuelle, nachhaltige Lösungen – etwa auf Basis von Wärmepumpen – die zielführendere Option.
Die Einstufung als Gebiet für dezentrale Wärmeversorgung bedeutet, dass die Gemeinde keine Planung für ein kommunales Wärmenetz oder Wasserstoffnetz vorsieht. Dennoch können in diesem Gebiet private Wärme- oder Wasserstoffnetze errichtet werden.
Der Einbau oder Austausch von Heizungsanlagen ist weiterhin zulässig, sofern die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) eingehalten werden.
Diese Unterscheidung sorgt dafür, dass Ressourcen gezielt eingesetzt werden – ganz im Sinne einer nachhaltigen und effizienten Planung.
Ziele der kommunalen Wärmeplanung
Die kommunale Wärmeplanung verfolgt drei zentrale Ziele:
- Klimaschutz: Reduktion von Treibhausgasemissionen durch den Ausbau erneuerbarer Energien.
- Versorgungssicherheit: Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Energieträgern und langfristige Preisstabilität.
- Transparenz: Bereitstellung verlässlicher Informationen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen.
Geothermie bleibt das Rückgrat – doch wir denken weiter
Die Tiefengeothermie bleibt ein zentraler Pfeiler unserer Strategie – doch sie ist nicht die einzige Säule. Ergänzend werden Wärmepumpen, Abwärmenutzung und gegebenenfalls Wasserstofflösungen geprüft, um eine flächendeckende, klimafreundliche Versorgung möglich zu machen.
Gemeinsam mit der Region – über Ismaning hinaus denken
Klimaschutz endet nicht an der Gemeindegrenze. Darum kooperiert Ismaning eng mit regionalen Partnern. Solche Synergien helfen dabei, auch im Umland tragfähige Lösungen zu schaffen.
Ismaning macht den Unterschied
Die gesetzlich vorgegebene kommunale Wärmeplanung ist für uns keine Pflichtübung, sondern Ausdruck unseres Selbstverständnisses als zukunftsorientierte Gemeinde. Durch vorausschauende Planung, solide Infrastruktur und aktives Handeln wird in Ismaning heute die Basis für eine lebenswerte, klimafreundliche Zukunft gelegt.
Ismaning bleibt in Bewegung – für unsere Umwelt, unsere Gemeinde und kommende Generationen.
Projektförderung

Das Projekt „Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für die Gemeinde Ismaning“ (Förderkennzeichen 67K28898) wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert. Laufzeit: 01.10.2024 bis 30.09.2025.
Nationale Klimaschutzinitiative
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.
Für weitere Informationen: www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie
Einordnung der kommunalen Wärmeplanung
Zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele und der schrittweisen Dekarbonisierung der Wärmeversorgung sind Kommunen gemäß Wärmeplanungsgesetz verpflichtet, eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen.
Der kommunale Wärmeplan dient als strategisches Instrument zur Entwicklung eines langfristigen Transformationspfads hin zu einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung.
Er wird ergänzt durch weitere regulatorische Rahmenbedingungen, insbesondere das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und die EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD).
Diese setzen zusätzliche Anforderungen an Energieeffizienz, den Einsatz erneuerbarer Energien sowie die schrittweise Abkehr von fossilen Heizsystemen.
Die Erstellung des Wärmeplans erfolgt in mehreren aufeinander aufbauenden Phasen.
Bestandsanalyse
In der ersten Phase wurde der Gebäudebestand der Gemeinde systematisch hinsichtlich Baualter, Gebäudetypologie, energetischem Zustand sowie Art und Alter der Heizungsanlagen untersucht. Grundlage der Auswertung bildeten unter anderem ALKIS-Daten, INFAS-Daten, Kehrbuchdaten der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger, öffentlich zugängliche Immobiliendaten sowie Netzdaten der Energieversorger. Ergänzend wurden das bestehende Erdgasnetz und die Fernwärmeinfrastruktur erfasst. Auf dieser Basis wurden der aktuelle Wärmebedarf sowie die daraus resultierenden Treibhausgasemissionen ermittelt und räumlich ausgewertet.
Die Ergebnisse zeigen, dass der Gebäudebestand insgesamt vergleichsweise modern ist, die Wärmeversorgung jedoch weiterhin in erheblichem Umfang durch fossile Energieträger geprägt ist. Gleichzeitig verfügt Ismaning bereits über eine gut ausgebaute Fernwärmeversorgung, die eine zentrale Grundlage für die weitere Transformation hin zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung bildet. Der überwiegende Anteil des Wärmebedarfs entfällt auf den Wohnsektor.
Räumlich konzentriert sich der Wärmebedarf insbesondere auf den Hauptort Ismaning mit seiner kompakten Siedlungsstruktur, den Bereich des AGROB Medienparks sowie den Ortsteil Fischerhäuser und das Moos.
Weitere Informationen finden Sie auf der Detailseite Ergebnisse Bestandsanalyse gemäß Wärmeplanungsgesetz.
Potenzialanalyse
In der zweiten Phase wurden die wesentlichen Potenziale für erneuerbare Wärme, unvermeidbare Abwärme sowie für eine künftig verstärkt strombasierte Wärmeversorgung im Gemeindegebiet systematisch untersucht, bewertet und räumlich dargestellt.
Die Ergebnisse zeigen, dass Ismaning über sehr gute Voraussetzungen für eine weitgehende Substitution fossiler Energieträger verfügt. Eine zentrale Rolle nimmt die tiefe Geothermie als tragende Säule der bestehenden und perspektivisch weiter auszubauenden Fernwärmeversorgung ein.
Gleichzeitig bestehen hohe Potenziale für Wärmepumpenlösungen: Luft-Wärmepumpen sind für einen großen Teil der derzeit fossil beheizten Gebäude grundsätzlich geeignet. Zusätzlich ergibt sich insbesondere nördlich des Seebachs ein erhebliches Potenzial zur Nutzung von Grundwasserwärme. Erdwärmekollektoren stellen vor allem in weniger dicht bebauten Bereichen eine sinnvolle Ergänzung dar.
Im Bereich Solarenergie bestehen relevante Dachflächenpotenziale, die perspektivisch zur Deckung des steigenden Strombedarfs für Wärmepumpen beitragen können. Weitere erneuerbare und unvermeidbare Wärmequellen wurden hinsichtlich ihrer grundsätzlichen Eignung geprüft und ergänzend berücksichtigt.
Insgesamt verdeutlicht die Potenzialanalyse, dass eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2045 grundsätzlich erreichbar ist. Voraussetzung hierfür sind neben dem Ausbau erneuerbarer Wärmeerzeugung insbesondere Effizienzsteigerungen im Gebäudebestand sowie eine gezielte Weiterentwicklung der Energieinfrastruktur.
Weitere Informationen finden Sie auf der Detailseite Ergebnisse Potenzialanalyse gemäß Wärmeplanungsgesetz.
Zielszenario
Im dritten Schritt der kommunalen Wärmeplanung wurde auf Grundlage der Bestands- und Potenzialanalyse ein Zielszenario für das Jahr 2045 entwickelt. Ziel ist eine vollständig treibhausgasneutrale Wärmeversorgung des Gemeindegebiets ohne fossile Energieträger. Dabei wurden die bestehende Energieinfrastruktur, die identifizierten erneuerbaren Potenziale sowie realistische Annahmen zur Verbrauchs- und Sanierungsentwicklung berücksichtigt.
Auf dieser Grundlage erfolgt gemäß § 18 WPG die Einteilung des Gemeindegebiets in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete. Der Hauptort Ismaning sowie der AGROB Medienpark werden als Eignungsgebiete für Wärmenetze ausgewiesen, in denen eine Weiterentwicklung und Verdichtung der bestehenden Fernwärmeversorgung vorgesehen ist.
Der Ortsteil Fischerhäuser und das Moos werden als Eignungsgebiet für eine dezentrale Wärmeversorgung festgelegt; hier stehen insbesondere Wärmepumpen in Kombination mit Umweltwärme im Vordergrund. Eine leitungsgebundene Wasserstoffversorgung wird unter den derzeitigen technischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen nicht als prioritäre Versorgungsoption berücksichtigt.
Rechtliche Wirkung der Gebietseinstufung
Die Einteilung des Gemeindegebiets in voraussichtliche Wärmenetzgebiete und Gebiete für eine dezentrale Wärmeversorgung besitzt strategisch-planerischen Charakter. Sie stellt ausdrücklich keine förmliche Gebietsausweisung im Sinne des § 26 WPG dar und begründet weder eine Anschluss- oder Benutzungspflicht für Grundstückseigentümer noch eine Ausbauverpflichtung für Netzbetreiber.
Die Gebietseinstufung dient der Orientierung für zukünftige Investitions- und Infrastrukturentscheidungen sowie als Grundlage für weiterführende kommunale Planungs- und Satzungsverfahren. Eine rechtlich verbindliche Festlegung von Anschluss- oder Benutzungsverpflichtungen würde eine gesonderte Beschlussfassung und ein eigenständiges Verfahren erfordern.
Gemäß § 25 Wärmeplanungsgesetz ist der kommunale Wärmeplan spätestens alle fünf Jahre zu überprüfen und bei Bedarf fortzuschreiben. Dadurch wird sichergestellt, dass technologische Entwicklungen, veränderte Rahmenbedingungen sowie neue gesetzliche Vorgaben berücksichtigt werden können.
Weitere Informationen finden Sie auf der Detailseite Ergebnisse Szenarienentwicklung gemäß Wärmeplanungsgesetz.
Umsetzungsstrategie
Zur Realisierung des Zielszenarios wurde ein Maßnahmenkatalog erarbeitet, der zentrale Handlungsfelder bis 2045 definiert. Im Mittelpunkt stehen der weitere Ausbau und die schrittweise Dekarbonisierung der Fernwärmeversorgung sowie die strategische Bewertung der zukünftigen Rolle des Erdgasnetzes.
Parallel dazu soll durch eine Energieeffizienz- und Sanierungsoffensive im Gebäudebestand der Wärmebedarf reduziert und der Anteil erneuerbarer Heizsysteme gesteigert werden. Für die kommunalen Liegenschaften ist die Entwicklung einer Sanierungsstrategie denkbar, um die Vorbildfunktion der Gemeinde im Klimaschutz weiter zu stärken.
Ergänzend sollen durch transparente Kommunikation, die Veröffentlichung der Ergebnisse sowie Informationsangebote für Eigentümerinnen und Eigentümer Impulse gesetzt werden, um Investitionen in energetische Sanierungen und erneuerbare Wärmelösungen zu unterstützen und die lokale Wärmewende aktiv zu begleiten.
Weitere Informationen finden Sie auf der Detailseite Ergebnisse Umsetzungsstrategie/Maßnahmenkatalog gemäß Wärmeplanungsgesetz.
Der Gemeinderat hat den kommunalen Wärmeplan in der Fassung vom 26. Februar 2026 gemäß §§ 13 ff. Wärmeplanungsgesetz (WPG) in seiner Sitzung vom 19. März 2026 zur Kenntnis genommen und die darin enthaltene Bestandsanalyse (§ 15 WPG), Potenzialanalyse (§ 16 WPG) sowie die Szenarienentwicklung (§ 17 WPG) gebilligt.
Auf Grundlage der Einteilung nach § 18 WPG werden die Gebiete „Ismaning“ sowie „AGROB Medienpark“ als voraussichtliche Wärmenetzgebiete festgelegt.
Das Gebiet „Fischerhäuser und Moos“ wird als voraussichtliches Gebiet für eine dezentrale Wärmeversorgung gemäß § 18 WPG festgelegt.
Die Verwaltung wurde beauftragt, den kommunalen Wärmeplan gemäß § 23 Abs. 3 WPG zu veröffentlichen.
Der Beschluss des Gemeinderats vom 19. März 2026 löst keine unmittelbaren Investitionsentscheidungen, haushaltswirksamen Maßnahmen oder rechtlichen Verpflichtungen für Dritte aus. Der Beschluss dient der strategischen Ausrichtung und gesetzlichen Umsetzung gemäß Wärmeplanungsgesetz.
Weitere Informationen finden Sie im nachstehenden Gesamtbericht Kommunale Wärmeplanung der Gemeinde Ismaning: