Wahlen in Ismaning

Wahlen als Grundpfeiler der Demokratie

Wahlen sind das Herz einer Demokratie. Wer wählt, gestaltet damit die Gesellschaft, in der er lebt. Gleichzeitig verschenkt derjenige, der nicht von seinem Wahlrecht Gebrauch macht, sein gleiches, allgemeines, direktes und freies Mitspracherecht!

Wahlen gewährleisten, dass sich die vielfältigen Interessen und Werthaltungen der Bevölkerung in der von ihnen gewählten Vertretungskörperschaft widerspiegeln. Je höher die Wahlbeteiligung, desto stärker wird das Volk von den gewählten Vertretungen repräsentiert.

So vertraut das demokratische Wahlrecht für unsere Gesellschaft klingt, so wenig sind allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahlen eine Selbstverständlichkeit! In vielen Ländern der Erde kämpfen die Menschen noch heute für ihr politisches Mitspracherecht – ein hart erkämpftes Gut, dessen Wert leider oft von manchen unterschätzt wird.

Selbst wenn die Bürgerinnen und Bürger nur zum Zeitpunkt der Wahlhandlung direkt zum Volkssouverän werden, müssen demokratische Regierungen aufgrund regelmäßig stattfindender freier Wahlen bei ihrem Handeln den Willen und die Meinung der Wählerschaft berücksichtigen.

Europawahl 2024

Wahl zum 10. Europäischen Parlament am Sonntag, 9. Juni 2024

Alle fünf Jahre wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union das Europaparlament. In der Zeit vom 6. bis 9. Juni 2024 ist es wieder soweit. Die Bundesregierung Deutschland hat als Wahltermin für die Europawahl in Deutschland den 9. Juni 2024 bestimmt.

Am Tag der Wahl wählen die Bürgerinnen und Bürger der 27 EU-Mitgliedsstaaten die künftigen Abgeordneten auf nationalen Parteilisten. Die vorgestellten Abgeordneten werden von der jeweiligen Partei vorgeschlagen. Jeder Wähler hat nur eine Stimme. 96 Abgeordnete aus Deutschland sind im Europaparlament vertreten.

Warum ist es wichtig und sinnvoll zur Europawahl zu gehen?

Die von den Bürgerinnen und Bürger gewählten Abgeordneten vertreten die Interessen ihrer Wähler auf europäischem Niveau. Es werden viele wichtige Entscheidungen für den Alltag in der EU getroffen, wie zum Beispiel Regeln zum Personen- und Warenverkehr, zur Sicherheits- und Gesundheitspolitik sowie zum Klimaschutz.

Es ist daher durchaus wichtig, die Entscheidung, welche Menschen als Abgeordnete im Europäischen Parlament tätig sind, mitzubestimmen.

Was ist das Europäische Parlament?

Das Europäische Parlament ist ein gesetzgebendes Gremium auf EU-Ebene. Die Mitglieder des Europäischen Parlaments werden direkt von den Wählern in allen Mitgliedstaaten gewählt. Das Parlament vertritt somit die Interessen der Menschen im Hinblick auf die EU-Gesetzgebung und stellt sicher, dass die Arbeitsweise der anderen EU-Organe demokratischen Grundsätzen folgt.

Europa geht uns alle an! Der Zusammenschluss europäischer Staaten, die Europäische Gemeinschaft, steht vor allem für Frieden in Deutschland und Europa.

Mehr Informationen zur Funktionsweise des Europäischen Parlaments unter www.europarl.europa.eu.

Wer darf wo und wie wählen?

Jede Unionsbürgerin und jeder Unionsbürger kann frei entscheiden, ob sie/er im Herkunftsmitgliedsstaat oder im Wohnsitzmitgliedstaat für die Europawahl abstimmt. Es darf allerdings nur einmal gewählt werden.

a) In Deutschland wählen:

Unionsbürgerinnen und Unionsbürger die in Deutschland wohnen, können in Deutschland an der Europawahl teilnehmen, wenn sie am Wahltag:

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich gewöhnlich dort aufhalten und
  • weder in der Bundesrepublik Deutschland noch im Herkunftsmitgliedstaat vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

EU-Bürgerinnen und EU-Bürger aus anderen Mitgliedsstaaten müssen sich für die erstmalige Wahlteilnahme in Deutschland in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde eintragen lassen. Danach wird die Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen auch in Zukunft automatisch versandt.

Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Ismaning muss im Rathaus Ismaning bis spätestens zum Sonntag, 19. Mai 2024, ein Antrag gestellt werden.

Adresse: Schloßstraße 4, Kutscherbau – Wahlamt –
Telefon: 089 960900-126 und -124
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr und Montag 14 bis 18 Uhr.

Der Antrag kann auch per Post an die Gemeinde gesendet werden unter Einhaltung der Frist.

Wichtig ist, dass der Antrag persönlich und handschriftlich von der Antragstellerin beziehungsweise dem Antragsteller unterzeichnet sein muss und der Gemeinde im Original übermittelt wird. Eine Einreichung per E-Mail oder Fax ist nicht ausreichend.

Das Antragsformular kann unter dem folgenden Link herunterladen werden. Es enthält Ausfüllhinweise in einem Merkblatt. Darüber hinaus sind Antragsformulare bei den Wahlämtern der Gemeinden erhältlich:

In diesem Fall erhalten die Wählerinnen und Wähler die Stimmzettel für die Abgeordneten der Bundesrepublik Deutschland.

b) im Herkunftsland wählen:

Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die die Europaabgeordneten ihres Herkunftslandes wählen möchten, wenden sich für weitere Informationen bitte an die zuständige Stelle des jeweiligen Herkunftsmitgliedstaates. Die Auslandsvertretungen der jeweiligen Herkunftsländer erteilen weitere Rechts- und Verfahrensauskünfte.

Tritt der Fall ein, dass Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die bereits im deutschen Wählerverzeichnis erfasst sind, zur Europawahl jedoch in ihrem Herkunftsmitgliedstaat vom Wahlrecht Gebrauch machen möchten, dann muss spätestens bis zum Sonntag, 19. Mai 2024, schriftlich bei der zuständigen Gemeindebehörde beantragt werden, nicht mehr im Wählerverzeichnis geführt zu werden.

Diese Austragung gilt dann auch für alle künftigen Europawahlen, bis wieder ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt wird.

Das Antragsformular kann unter dem folgenden Link herunterladen werden. Es enthält Ausfüllhinweise in einem Merkblatt. Darüber hinaus sind Antragsformulare bei den Wahlämtern der Gemeinden erhältlich:

c) Deutsche im Ausland:

Auslandsdeutsche werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Europawahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

Wenn Deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger im EU-Ausland wohnen, haben sie zwei Möglichkeiten für die Wahl des Europaparlaments:

  1. Wahlrecht in der Bundesrepublik Deutschland ausüben, sofern die betroffene Person 16 Jahre alt ist und am Wahltag seit mindestens drei Monaten in den Gebieten der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union wohnt. Hier muss die Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragt werden.
  2. Wahlrecht im Wohnsitzmitgliedstaat ausüben. In diesem Fall gelten die Bestimmungen des jeweiligen Mitgliedstaates. Weitere Informationen erteilt die zuständige Stelle des Wohnsitzmitgliedstaates.

Deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die in einem Drittland (Nicht EU-Mitgliedsstaat) wohnen, finden Informationen unter folgendem Link.

Den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis von wahlberechtigten Deutschen, die im Ausland leben, gibt es unter folgendem Link.

Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss spätestens bis zum Sonntag, 19. Mai 2024, bei der zuständigen Gemeinde in Deutschland eingehen. Die Frist kann nicht verlängert werden. Darüber hinaus muss der Antrag persönlich und handschriftlich von der Antragstellerin beziehungsweise dem Antragsteller unterzeichnet sein und der Gemeinde im Original übermittelt werden. Eine Einreichung per E-Mail oder Fax ist nicht ausreichend.

Einige Auslandsvertretungen bieten aufgrund langer Postwege im Gastland die Kurierwegbenutzung für:

  • die Übersendung der Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis vom Ausland nach Deutschland und/oder
  • den Versand der Briefwahlunterlagen durch die Wahlämter von Deutschland an die Auslandsvertretungen und/oder
  • die Rücksendung der Wahlbriefe aus dem Ausland an die Wahlämter in Deutschland an.

Nähere Informationen zur Nutzung des Kurierweges gibt es unter folgendem Link.

Allgemeine Informationen zu den Europawahlen für Deutsche im Ausland gibt es unter folgendem Link.

Angaben zum Wahllokal:

Das zuständige Wahllokal ist auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief aufgedruckt.

Nicht alle Wahllokale sind barrierefrei! Nähere Informationen stehen auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief.

Neben dem Wahlbenachrichtigungsbrief ist zwingend ein Personalausweis oder ein Reisepass nötig. Wer den Wahlbenachrichtigungsbrief verlegt oder verloren hat, kann dennoch mit dem Ausweis in dem zuständigen Wahllokal abstimmen.

Briefwahl:

Wer am Tag der Wahl verhindert ist, sollte das Wahlrecht per Briefwahl in Anspruch nehmen. Dazu werden Wahlschein mit Briefwahlunterlagen benötigt, die im Wahlamt der Gemeinde Ismaning bis Freitag, 7. Juni 2024, 18 Uhr, beantragt werden können. Ein persönliches Erscheinen mit Ausweisdokument ist hierfür nötig. Wer nicht selbst vorsprechen kann, erhält die Unterlagen zugeschickt, wenn der vollständig ausgefüllte Antrag (auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes) bei der Gemeinde vorliegt.

Personen, die die Abholung für einen anderen besorgen wollen (auch Ehegatten), benötigen dazu eine schriftliche Vollmacht des Antragstellers, die ebenfalls auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes zu finden ist. Die Beantragung für eine andere Person ist daher nicht elektronisch möglich.

Briefwahlunterlagen können auch online beantragt werden. Diese Möglichkeit besteht bis Mittwoch, 5. Juni 2024, 12 Uhr.

Versichert eine wahlberechtigte Person glaubhaft, dass ihr der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihr bis zum Tag vor der Wahl (Samstag, 8. Juni 2024), 10 bis 12 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

In begründeten Ausnahmefällen, z.B. für Krankheitsfälle, können die Briefwahlunterlagen auch am Wahltag bis 15 Uhr, im Wahllokal (bei der Wahlleitung) erhalten werden.

Für Sonderfälle ist das Wahlamt Ismaning telefonisch unter 089 960900-126 zu erreichen.

Wahlscheine und Briefwahlunterlagen sind kostenfrei.

Einsicht der Wahlergebnisse:

Am späteren Abend des Wahltages können bereits die Ergebnisse der Europawahl 2024 auf den Seiten des Landkreises München eingesehen werden.

Ansprechpartner in Ismaning:

Einwohnermeldeamt Ismaning
Gemeinde Ismaning
Schloßstraße 4
85737 Ismaning

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und Montag von 14 bis 18 Uhr.
Telefon: 089 960900-126, -124

Auskunft am Wahltag in allen Wahllokalen.

Weitere Informationen zur Europawahl 2024 gibt es unter:

www.bundeswahlleiter.de
www.europawahl-bw.de

Auch auf den Seiten der Bundeszentrale für politische Bildung sind zahlreiche Informationen anschaulich und gut erklärt:

www.bpb.de

Landtags- und Bezirkswahl 2023: Wahlergebnisse

So hat Ismaning gewählt!
Die Ergebnisse aus Ismaning können unter den nachfolgenden Links eingesehen werden:

Wahlen als Grundpfeiler der Demokratie

Wahlen sind das Herz einer Demokratie. Wer wählt, gestaltet damit die Gesellschaft, in der er lebt. Gleichzeitig verschenkt derjenige, der nicht von seinem Wahlrecht Gebrauch macht, sein gleiches, allgemeines, direktes und freies Mitspracherecht!

Wahlen gewährleisten, dass sich die vielfältigen Interessen und Werthaltungen der Bevölkerung in der von ihnen gewählten Vertretungskörperschaft widerspiegeln. Je höher die Wahlbeteiligung, desto stärker wird das Volk von den gewählten Vertretungen repräsentiert.

So vertraut das demokratische Wahlrecht für unsere Gesellschaft klingt, so wenig sind allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahlen eine Selbstverständlichkeit! In vielen Ländern der Erde kämpfen die Menschen noch heute für ihr politisches Mitspracherecht – ein hart erkämpftes Gut, dessen Wert leider oft von manchen unterschätzt wird.

Selbst wenn die Bürgerinnen und Bürger nur zum Zeitpunkt der Wahlhandlung direkt zum Volkssouverän werden, müssen demokratische Regierungen aufgrund regelmäßig stattfindender freier Wahlen bei ihrem Handeln den Willen und die Meinung der Wählerschaft berücksichtigen.

Vergangene Wahlergebnisse

Europawahl 2019

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Landtagswahl 2018

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Bezirkstagswahl 2018

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Bundestagswahl 2017

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